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Grundsteuererklärung abgeben für Bruder

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    Grundsteuererklärung abgeben für Bruder

    Wie die Überschrift schon sagt, möchte ich die Grundsteuererklärung auch für meinen Bruder abgeben.
    Ist dieses möglich und wie muss ich dazu vorgehen, einfach sein Aktenzeichen im Vordruck angeben oder ????
    Brauche ich dazu eine Vollmacht???
    Bitte Hilfe.
    Oldie

    #2
    einfach sein Aktenzeichen im Vordruck angeben oder ???? Brauche ich dazu eine Vollmacht???
    Genauso ist das ! Du solltest ihm die Datenvorschau vor der Übermittlung ausdrucken und dir die Daten abzeichnen lassen.

    Den Bescheid bekommt er, eine Vollmacht brauchst du nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Dann könnte aber jeder der das Aktenzeichen kennt die Erklärung abgeben.
      Oldie

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        #4
        Dann könnte aber jeder der das Aktenzeichen kennt die Erklärung abgeben.
        Der Name und Vorname des Datenübermittlers werden mit dem Datensatz übermittelt. Das Finanzamt weiß, wer die Daten übermittelt hat

        und kann bei Bedarf über das Transferticket auch den Inhaber des ELSTER-Kontos ermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super und nochmal Dank
          Oldie

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            #6
            Und wenn er dann die vom Eigentümer abgezeichnete Datenübermittlungsvorschau vorlegen kann, ist Alles gut. Anderenfalls wird der Datenübermittler ein Problem bekommen, wenn der Eigentümer behauptet, nie irgendetwas zugestimmt zu haben ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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