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Nachzahlung von Erwerbsminderungsrente in 2022

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    Nachzahlung von Erwerbsminderungsrente in 2022

    Stichwort: Erfüllungsfiktion
    Das 2021er Krankengeld wurde bis auf knapp 2000 Euro mit rückwirkend bewilligter EMR verrechnet. Auszahlung eines Restbetrages EMR für 2021 in 2022.
    In Anlage R kann man nur Nachzahlungen für mehr als 2 Jahre eintragen? Wäre erst 22 relevant. Aber:
    Das in 2021 gezahlte verrechnete Krankengeld wird zur Rente und damit zu 81 % steuerpflichtig , aber von der Krankenkasse ist auch kein neuer Bescheid da.
    Wie ändere ich die 2021er Steuererklärung bzw. wie trage ich das ein?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Das muss das Finanzamt ändern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, aber wie mache ich dem Finanzamt klar, wieviel von dem Rentenbetrag Nachzahlung ist? Alles erst in der 22er Steuererklärung. Aber die Steuer entsteht doch für 2021
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #4
        Alles erst in der 22er Steuererklärung. Aber die Steuer entsteht doch für 2021
        Das Finanzamt kann erst tätig werden, wenn es die Informationen hat. Geregelt ist das in den Einkommensteuerrichtlinien

        und zwar in R 32b Abs. 4 Nr 3. Dort heißt es:

        Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf VZ zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese Steuerbescheide
        nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.


        https://esth.bundesfinanzministerium...5-ae997955e108
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Das habe ich alles verstanden. Ich frage ob ich jetzt schon darum bitten kann den Steuerbescheid 2021 wie folgt zu ändern: Summe x Krankengeld in Rente umwandeln und Summe Z Krankengeld als Progression lassen. Oder steht erst in der Mitteilung der DRV Anfang 2023 das idiotensicher aufgeschlüsselt drin für die Steuererklärung, dass eine Nachzahlung 21 enthalten ist? Ich möchte halt nicht erst irgendwann Mitte 23 Steuern für 21 nachzahlen
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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            #6
            Ja, kannst du :-)
            Schreibe deinem FA einen Brief mit der BItte um Änderung und lege eine Kopie deiner Unterlagen bei, aus denen die Verrechnung hervorgeht.

            PS: solche Fragen sollte man besser direkt mit dem FA klären anstatt in einem Forum.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Würde ich. Ich hab auch jemanden erreicht. Aber der jenige wozu keine Aussage fähig und meinte, das wird alles im Jahr des Zuflusses versteuert.
              Mit freundlichen Grüßen,
              Koschte

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                #8
                Dabei hat Dein Telefonjoker bei Renten zwar in 99,9 % der Fälle Recht, Dein Problem ist aber der 0,1 %-Fall, was ihm wohl nicht geläufig war.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Mein Problem war auch nur, weil ich überhaupt keine Spalte für sowas in der Anlage R gefunden habe. Ich vermute, man bekommt auch keinen Ärger wenn man das alles erst mit der 22er Jahres-Erklärung macht. Für 21 kam erst keine Steuer raus, wegen nur fast nur Lohn- Ersatzleistung ‍♀️
                  Mit freundlichen Grüßen,
                  Koschte

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                    #10
                    Es gibt dazu keine konkrete Eingabemöglichkeit außer der Tatsache, dass Du bei den Lohnersatzleistungen und den Renten des Jahres X die "richtigen" Beträge zu erklären hast, auch wenn die ggf. im Extremfall von elektronischen Daten abweichen. Du kannst Dir also nicht aussuchen, ob Du das in 2021 oder 2022 machst, sondern Du musst es "richtig" machen mit allen Konsequenzen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Hallo, ich frage noch mal, ob sich irgendetwas geändert hat. Die Krankenkasse hat keine neue Abrechnung geschickt. Ehemals 4000 € Krankengeld sind jetzt 2000 € Rente rückwirkend in 2022. Wie kann ich die 22er Steuererklärung ändern lassen. Oder kommen die ganzen Korrekturen vielleicht erst im Februar 23 von der Krankenkasse?

                      die ganze Rentenaktion betrifft diesmal jemand anderes. Rückwirkend Teilerwerbsminderungsrente ab 8/22. Es hat schon bei mir nicht geklappt, so wie ich das wollte.
                      Zuletzt geändert von Koschte; 03.07.2023, 20:03.
                      Mit freundlichen Grüßen,
                      Koschte

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                        #12
                        Wenn du schon eine 22er Erklärung abgegeben hast, teilst du dem FA die Änderungen mit den Unterlagen per E-Mail, Briefpost oder Elster Sonstige Nachricht mit. Wenn nicht, machst du es gleich richtig.

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                          #13
                          Danke,ich kann es noch mal versuchen, ich muss aber wenigstens auf die Unterlagen von der Krankenkasse warten ich könnte das alles selber ausrechnen anhand des Rentenbescheides aber da nettorente gegen brutto Krankengeld verrechnet ist, hätte ich schon gerne eine Zahl. Jetzt kommt es auf ein paar Monate auch nicht an.
                          Das letzte Mal hat es schon ewig gebraucht, das FA zu bewegen die Lohnersatzleistungen rauszunehmen und nichtdoppelt mit der Rente zu versteuern. Die Meldung der KK war immer falsch.
                          Diesmal bin ich mir auch nicht sicher, ob auch von der Rentenversicherung einen geändertes Blatt vom Übergangsgeld kommen müsste. Ich warte mal noch ein bisschen
                          Zuletzt geändert von Koschte; 04.07.2023, 08:42.
                          Mit freundlichen Grüßen,
                          Koschte

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