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Nach Steuerklassenwechsel angesetzte Einkommenssteuer in MeinElster zu hoch?

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    Nach Steuerklassenwechsel angesetzte Einkommenssteuer in MeinElster zu hoch?

    Moin,
    durch Hochzeit hat sich bei mir im Jahr 2021 die Steuerklasse von 4 auf 3 verändert. Nachdem ich nun meine Lohnsteuererklärung eingegeben und von MeinElstern berechnen lassen habe, wird dort eine Einkommenssteuer in Höhe von 3198€ festgesetzt. Tatsächlich gezahlt wurden 868€. Es soll laut MeinElster demnach eine Nachzahlung von 2330€ fällig werden?!

    Das hat mich nun natürlich sehr nervös gemacht. Ist es normal das man im ersten Jahr des Steuerklassenwechsels eine solche Nachzahlung zu erwarten hat oder wird in MeinElster ggf. eine zu hohe Einkommensteuer festgesetzt (weil z.B. der Steuerklassenwechsel nicht richtig berücksichtigt wird)?

    PS.: Ich habe auch bereits mit Onlineformularen (auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen) die gezahlte Lohnsteuer kontrolliert. Also ob ggf. beim Arbeitgeber etwas falsch erfasst wurde. Die Höhe der tatsächlichen Lohnsteuer von 868€ scheint aber korrekt zu sein.

    #2
    Du redest nur von dir. Was ist mit dem Ehegatten?. Zusammenveranlagung dürfte sinnvoll sein. Bei Steuerklassenkombination III/V kann es grundsätzlich durchaus zu Nachzahlungen kommen, allerdings hat man (der Besserverdienende) unterm Jahr halt netto mehr. Das ist Geschmackssache, die Jahressteuer ist in jedem Fall gleich hoch.

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      #3
      Ich habe das Gefühl, dass Du eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" ausgefüllt haben könntest. Meist ist die Zusammenveranlagung aber günstiger, d.h. beide Eheleute machen eine gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Was hast Du gemacht ?

      Die Lohnsteuer ist nur eine Einkommensteuervorauszahlung, d.h. wenn die festzusetzende Einkommensteuer beispielsweise 5.000 € beträgt und wegen Steuerklasse I 5.100 € Lohnsteuern bezahlt wurden, gibt es 100 € ausgezahlt. Wenn Du aber Lohnsteuerklasse III hattest (= doppelter Grundfreibetrag, da der Grundfreibetrag des anderen Ehegatten mit drinnen ist) und dann nur 3.000 € Lohnsteuern einbehalten werden, Du dann aber Einzelveranhlagung beantragst (= wieder nur ein Grundfreibetrag), gibt es eine Nachzahlung von 2.000 €. Und der Ehegatte mit Steuerklasse V (= ohne Grundfreibetrag) vermutlich eine Erstattung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Meine Partnerin war 2021 in einer Anstellung hat aber auch durch eine Selbstständigkeit Einkünfte erzielt. Uns wurde damals eine Einzelveranlagung empfohlen. Diese habe ich nun auch so entsprechend angegeben.

        Kann die Einzel- bzw. Zusammenveranlagung einfach selbst entschieden werden oder müsste ich eine Zusammenveranlagung ggf. beantragen?

        Dann sollte ich mich evtl. doch noch mal an professionelle Hilfe in Form eines Steuerberaters wenden. Wollte im ersten Schritt erst mal nur ausschließen ob es ggf. an MeinElster liegt.

        Bis hierhin schon mal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.

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          #5
          Man hat jährlich die frei Wahl. Die Einzelveranlgung ist aber nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. hohe Abfindungen) wirklich günstiger. Und auch dann sollte man das genau ausrechnen.

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            #6
            Zitat von Markie84 Beitrag anzeigen
            Kann die Einzel- bzw. Zusammenveranlagung einfach selbst entschieden werden oder müsste ich eine Zusammenveranlagung ggf. beantragen?
            Die Entscheidung wird durch Abgabe der Steuererklärung getroffen.

            Ansonsten ist bei 3/5, wobei der andere noch Einkünfte hat, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, eine Nachzahlung auch bei Zusammenveranlagung nicht unwahrscheinlich.

            Ein Steuerberater kostet natürlich Geld, wo man sich überlegen kann, ob das notwendig ist, aber wenn die Alternative eine (solange nicht weitere Umstände vorliegen, die nicht erwähnt wurden) nicht nachvollziehbare Empfehlung für eine Einzelveranlagung ist ...

            Im Übrigen bist du nicht durch die Heirat in 3 gerutscht, sondern man muss dies ausdrücklich beantragen, sonst kommt man in die 4. Ehrlich gesagt, ist die Wahl von 3, wenn man plant, eine Einzelveranlagung zu machen, ungewöhnlich. Eben weil dann das ganz große Erwachen kommt.
            Zuletzt geändert von multi; 28.07.2022, 09:22.

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              #7
              Nurmal nebenbei. Wie wohltuend solche "normalen" Fragen sind. Üblicherweise kapieren die Leute ja derzeit nicht, dass ihnen ihre Eigentumswohnung zu 100 %, also 1/1 gehört.

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                #8
                Ich freue mich mittlerweile auch über jede Frage, die darüber hinaus geht, was bei 437/10000 Zähler und Nenner sind.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  (...)
                  Ein Steuerberater kostet natürlich Geld, wo man sich überlegen kann, ob das notwendig ist, aber wenn die Alternative eine (solange nicht weitere Umstände vorliegen, die nicht erwähnt wurden) nicht nachvollziehbare Einzelveranlagung ist ...

                  Ich denke in den sauren Apfel des Steuerberaters werde ich beißen. Wir besitzen noch ein selbst genutztes Haus. Und wie gesagt durch die Selbstständigkeit meiner Partnerin, Steuerklassenwechsel, etc. etc. fühle ich mich doch sicherer wenn im ersten Jahr ein Steuerberater eine ordentliche Erklärung ausarbeitet und abgibt. Für die kommenden Jahre, wenn es dann nur noch darum geht die Zahlen entsprechend zu aktualisieren, kann ich es evtl. wieder selber machen.

                  Im Übrigen bist du nicht durch die Heirat in 3 gerutscht, sondern man muss dies ausdrücklich beantragen, sonst kommt man in die 4. Ehrlich gesagt, ist die Wahl von 3, wenn man plant, eine Einzelveranlagung zu machen, ungewöhnlich. Eben weil dann das ganz große Erwachen kommt.
                  Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das ich verheiratet bin. Was ja bei diesem Thema auch wichtig zu wissen ist. Hätte natürlich besser schreiben können: "NACH der Hochzeit habe ich die Steuerklasse gewechselt..."



                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Nurmal nebenbei. Wie wohltuend solche "normalen" Fragen sind. Üblicherweise kapieren die Leute ja derzeit nicht, dass ihnen ihre Eigentumswohnung zu 100 %, also 1/1 gehört.
                  Hehe, freut mich zu hören. Das Thema mit der Grundsteuererklärung habe ich zum Glück schon so weit erledigt. Ich hatte bei der Angabe der Eigentumsverhältnisse mit Zähler und Nenner auch erst nicht gewusst, wie ich das eingeben soll. Wird in der Eingabehilfe von MeinElster aber eigentlich verständlich erklärt.


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                    #10
                    Wird in der Eingabehilfe von MeinElster aber eigentlich verständlich erklärt.
                    Wenn man die Eingabehilfe liest, was nicht alle Benutzer machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Markie84 Beitrag anzeigen
                      Hätte natürlich besser schreiben können: "NACH der Hochzeit habe ich die Steuerklasse gewechselt..."
                      Noch besser: Nach der Hochzeit haben wir die Steuerklasse gewechselt.

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