Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - NDS - Garage auf Garagenhof

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - NDS - Garage auf Garagenhof

    Guten Tag, ich besitze eine Garage auf einem Garagenhof. Diese Garage ist nicht direkt mit meinem Haus verbunden. Mir ist unklar, wie ich diese Garage in der Grundsteuererklärung eingeben muss. Ist mein Eigentumsanteil komplett als Nutzfläche anzugeben oder ist etwas anderes korrekt?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Ich konnte sowas als Sonstiges bebautes Grundstück und dann Einfach-/Mehrfachgaragen erfassen. Mit eigenem Flurstück 1/1, ohne entsprechend anteilig. Du wirst die Flächenqm und die Größe der Garage brauchen.

    Kommentar


      #3
      Diese Garage ist nicht direkt mit meinem Haus verbunden.
      Auch eine Garage in räumlicher Nähe zu deinem Haus wäre der Bewertungseinheit Haus zuzuordnen und mit dem Miteigentumsanteil

      am Flurstück des Garagenhofs in der Erklärung für das Haus anzugeben. Wie in Niedersachsen die Nutzfläche zu erfassen ist, habe ich

      jetzt nicht im Kopf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Herzlichen Dank! Da die Garage nicht in räumlicher Nähe zu unserem Haus steht, werde ich das Flurstück anteilig eingeben und die Garage als Nutzfläche - ich glaube das sollte so korrekt sein.

        Kommentar


          #5
          ... und die Garage als Nutzfläche - ich glaube das sollte so korrekt sein.
          Ja, dann ist das so. Den Miteigentumsanteil gibt man in Zeile 6 der Anlage Grundstück an, das müsste auch für Niedersachsen stimmen,

          selbst berechnen ist nicht vorgesehen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X