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Grundsteuererklärung - Miteigentumsanteil + Teileigentum eines Miteigentumsanteils

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    Grundsteuererklärung - Miteigentumsanteil + Teileigentum eines Miteigentumsanteils

    Hallo Zusammen

    ich bin Eigentümer einer Wohnung, Einheit 460
    Mit dieser Wohnung ist 1/241 des Sondereigentums der Einheit 008 eingetragen

    Leider erschließt sich mir nicht alles, wenn bei der Grundsteuer folgender Sachverhalt anzugeben ist?

    WE460 = 21/10.000 Miteigentumsanteil
    WE008 = 1/241 Teileigentum von 338/10.000 Miteigentumsanteil

    Im Hauptvordruck ist das Eigentümerverhältniss anzugeben (z.B. 1/1 bei Hauseigentum bzw. 1/2 bei Ehegatten)
    Bei Hausgemeinschaften würde man laut Anleitung die 21/10.000 aus der Teilungserklärung eingeben.
    In meinem Fall ging ich zunächst davon aus, die 21 mit den 338 zu addieren.
    Allerdings sind es ja nur 1/241 von 338/10.000 und somit, nach meinem Verständnis:
    WE460 + 1/214 * WE008
    = 21/10.000 + (1/214 * 338/10.000)
    = 21/10.000 + 169/1.205.000
    = 5399/2.410.000
    Das fühlt sich nicht korrekt an.
    Weiß jemand vielleicht wie das Eigentümerverhältnis anzugeben ist?

    In der Anlage Grundstück wäre dann die Anteile am Flurstücks anzugeben. Hierfür muss ich zwei Eingaben machen:
    WE460 = 21/10.000
    WE008 = 1/214 * 338/10.000 = 169/1.205.000
    Wäre das in diesem Fall korrekt?

    Besten Dank im Voraus und Viele Grüße

    #2
    Warum willst du in der Anlage Grundstück zwei m²-Werte erfassen ? Bei identischem Bodenrichtwert wird nur ein Wert angegeben.

    Die persönlichen Eigentumsverhältnisse sind in Zeile 51 GW1 zu erfassen, in Zeile 11 geht es um die Miteigentumsanteile

    am Wohnungseigentum. Zähler 21, Nenner 10000 von welche/r/n Flurstücksfläche/n ?

    Betrifft 1/241 einen Tiefgaragenstellplatz ? In solchen Fällen muss der tatsächliche Miteigentumsanteil extern ermittelt werden

    Flurstücke müssen ggf. doppelt erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      danke für Deine Antwort

      > Warum willst du in der Anlage Grundstück zwei m²-Werte erfassen ? Bei identischem Bodenrichtwert wird nur ein Wert angegeben.

      Die beiden Miteigentumsanteile (WE460, WE008) sind auf zwei verschiedenen Grundbuchblättern, aber auf dem selben Flurstück

      > Die persönlichen Eigentumsverhältnisse sind in Zeile 51 GW1 zu erfassen, in Zeile 11 geht es um die Miteigentumsanteile

      Zeile 51 und Zeile 11 gibt es in meinem Antrag nicht!?

      Mir ging es um Zeile 30, Hauptvordruck - "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" : 5399/2.410.000 ?

      Dann geht es um "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" - Anlage Grundstück:
      1) Zeile 6 (WE460): 21/10.000 ?
      2) Zeile 6 (WE008): 169/1.205.000 ?

      Zuletzt um "2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen" - Anlage Grundstück:
      1) Zeile 20 (WE460) - Wohnfläche: 25qm
      2) Zeile 20 (WE008) - Wohn-/Nutzfläche: ? qm

      > am Wohnungseigentum. Zähler 21, Nenner 10000 von welche/r/n Flurstücksfläche/n ?

      Wie gesagt, beide Anteile stehen auf dem selben Flurstück, aber auf unterschiedlichen Grundbuchblättern. Fläche: 5.417qm


      > Betrifft 1/241 einen Tiefgaragenstellplatz ? In solchen Fällen muss der tatsächliche Miteigentumsanteil extern ermittelt werden

      Nein, das ist mein Anteil an den Gemeinschaftsräumen und der Hausmeisterwohnung. Was meinst Du mit "extern ermitteln" ?

      Ein bekannter meinte heute, dass es nur um "mein" Eigentum ginge und Gemeinschaftseigentum (WE008) außer acht gelassen werden könnte?

      Danke und Grüße

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        #4
        Geht es um Niedersachsen ? Da stimmen meine angenommenen Zeilennummern natürlich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Bayern :-)

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            #6
            Da stimmen sie natürlich ebenfalls nicht. Ich habe erst heute Abend wieder Zeit, so eilig ist es ja noch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Da hast Du recht, kein Stress. Vielen Dank für Deine Mühen!!

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                #8
                Ich habe den Fall mal nachgestellt. Man erfasst das Flurstück doppelt. Die Eingaben erfolgen, wie im linken Teil der Tabelle

                angegeben. Die Spalte ganz rechts zeigt das Ergebnis, das später im Bescheid stehen sollte.

                Die Wohnfläche gibst du mit 25 m² an, zur Nutzfläche ist nichts anzugeben. Einen Tiefgaragenstellplatz hast du ja nicht.

                Beispiel_München.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Charlie,

                  wie kommst Du als Zähler auf die 1,57944?

                  Was wäre dann bei Zeile 30 im Hauptvordruck - "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" - einzutragen: (21 + 1,57944) / 10.000 = 22,57944 / 10.000 ?

                  Vielen Dank für Deine Unterstützung.

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                    #10
                    Hab gerade noch diesen Passus gefunden:

                    "Ist ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, muss für jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum eine Grundsteuererklärung abgegeben werden."

                    Quelle: https://www.grundsteuer.bayern.de/
                    -> Allgemeine Informationen zur Umsetzung -> Muss ich im Rahmen der Reform eine Grundsteuererklärung abgeben.

                    Bedeutet das, dass ich zwei Erklärungen abgeben muss oder einfach nur, dass jeder Eigentümer eine eigene abgeben muss?

                    Würde aber nichts an meinen Fragen ändern, da ich einfach nicht verstehe, wie ich zusätzlich zu meiner Wohnung die 1/241 Teileigentum von 338/10.000 Miteigentumsanteil angebe.
                    Zuletzt geändert von empinator; 29.07.2022, 16:13.

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                      #11
                      Verstehe ich schon richtig, dass ich zwei Erklärungen abgeben muss?
                      Nein, der 1/241 Anteil an der Hausmeisterwohnung und den Gemeinschaftsräumen ist m. E. deinem Wohneigentum zuzuordnen.

                      0,86 m² könnte man sowieso nicht erklären, die Abrundung auf volle m² würde 0 ergeben

                      da ich einfach nicht weiß, wie ich 1/241 Teileigentum von 338/10.000 Miteigentumsanteil angebe.
                      338 dividiert durch 241 ergibt gerundet bei der 5. Nachkommastelle 1,57944. Am Nenner ändert sich nichts.

                      Was die Zeile 30 im Hauptvordruck angeht, gibst du 1 und 1 an, du bist doch Alleineigentümer deiner ETW, nehme ich an.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Nein, der 1/241 Anteil an der Hausmeisterwohnung und den Gemeinschaftsräumen ist m. E. deinem Wohneigentum zuzuordnen.

                        0,86 m² könnte man sowieso nicht erklären, die Abrundung auf volle m² würde 0 ergeben
                        Ok, dann lasse ich das bei der den Gebäudeanteilen weg - Danke
                        (Nur komisch, dann gibt das ja am Ende niemand an, obwohl da eine vollständige Wohnung steht, aber das soll mich mal nicht berühren ;-) )

                        338 dividiert durch 241 ergibt gerundet bei der 5. Nachkommastelle 1,57944. Am Nenner ändert sich nichts.
                        Hmm. Sowohl mein Taschenrechner, als auch Excel spucken mir da folgendes aus:
                        338 / 241 = 1,40248962655602 = 1,40249 ?
                        Aber klar, die Teilung macht Sinn - Danke!

                        Was die Zeile 30 im Hauptvordruck angeht, gibst du 1 und 1 an, du bist doch Alleineigentümer deiner ETW, nehme ich an.
                        Hatte ich auch erst gedacht. Dann bin ich über diese Aussage gestolpert
                        https://hilfe.grundsteuer-digital.de...render-anteil/


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                          #13
                          Ok, dann lasse ich das bei der den Gebäudeanteilen weg - Danke
                          Nach meinem Verständnis habt ihr zwar Miteigentumsanteile am Grundstück, aber das Sondereigentum Hausmeisterwohnung gehört euch m. E. nicht.

                          Hatte ich auch erst gedacht. Dann bin ich über diese Aussage gestolpert
                          Die aber so missverständlich formuliert ist, dass ich sie als schlicht falsch einstufen würde. Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnugseigentum,

                          dafür gibst du die Erklärung ab. Dein Wohnungseigentum gehört dir allein. Lies diesen Beitrag bzw. den Teil zur wirtschaftlichen Einheit:

                          Das ist weitgehend aus der amtlichen Anleitung für Bayern kopiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Besten Dank für Deine scheinbar unermüdliche Unterstützung!!

                            Ich halte fest:

                            Eigentumsverhältnis - (Mit-)Eigentümer/innen

                            1) Anteil an der wirtschaftlichen Einheit: 1 / 1

                            Angaben zum Grund und Boden

                            1) Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 21 / 10.000
                            2) Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 1,40249 / 10.000

                            Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen

                            1) Wohnfläche in m²: 25

                            Danke und Grüße


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                              #15
                              Eigentumsverhältnis
                              Bei der Auswahl auf Seite 3 Zeile 11 muss 0 Alleineigentum einer natürlichen Person angehakt werden.

                              Hinter GrundsteuerDigital steckt im Übrigen ein kommerzieller Softwareanbieter, der ein Programm für die Grundsteuererklärung

                              anbietet. Fundierte Kenntnisse des Bewertungsrechts darfst du da nicht erwarten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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