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Separate Grundsteuererklärung für Tiefgaragenstellplatz

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    Separate Grundsteuererklärung für Tiefgaragenstellplatz

    Das Finanzamt verlangt von mir separate Grundsteuererklärung für einen Tiefgaragenstellplatz ( als wirtschaftliche Einheit mit einem eigenen Akrenzeichen ).
    Wie kann ich das in ELSTER tun ?
    Bei meinen Versuchen verlangt ELSTER immer die Angabe einer Wohnfläche.

    #2
    Bei Sonstiges bebautes Grundstück und dann Einfachgarage/Mehrfachgarage? Ich musste lediglich die Fläche der Garage und die Fläche des Flurstücks angeben.

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      #3
      Danke für den Hinweis, ich habe alles so gemacht - hat aber leider bei mir nicht geklappt. Ich habe von ELSTER folgende Fehlermeldungen bekommen:

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        #4
        Danke für den Hinweis, ich habe alles so gemacht - hat aber leider bei mir nicht geklappt. Ich habe von ELSTER folgende Fehlermeldungen bekommen:

        Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

        Mögliche Fehlerquellen
        • Anlage Grundstück (GW2)
          1 - Angaben zur Grundstücksart
        • Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)
          1 - Allgemeine Angaben
          2 - Gargen- und Tiefgaragenstellplätze
        Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
        Nichtwohngrundstücke zum Sachwert ( 1. Eintrag )

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          #5
          nimm die Angaben zum Ertragswert raus.

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            #6
            Hat geklappt. Vielen Dank !!!

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              #7
              Danke für Eure Erklärungen, das geht in die Richtung, was in meinem Fall erforderlich scheint - seht Ihr das auch so?

              1. Aktenzeichen: Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellenplatz - die Erklärung habe ich vorbereitet und eigentlich kein Problem - da es sich um 2 Grundbuchblätter handelt mit separat zu errechnenden Grundstücksanteilen, habe ich alles separat aufgeführt - dazu wurde ich vom Finanzamt angeschrieben und passte perfekt zu den Angaben im Kaufvertrag..

              2. Aktenzeichen: Zweiter Tiefgaragenstellplatz (separates, 3. Grundbuchblatt) - dazu wurde ich NICHT angeschrieben
              Der 2. Tiefgaragenplatz wurde später gekauft - wir erhalten seitdem dafür einen separaten Grundsteuerbescheid.
              Er ist in derselben Tiefagarage/ auf demselben Grundstück, lediglich andere Hausnummer, aber separates Grundbuchblatt - der Miteigentumsanteil beider Parkplätze entspricht laut der 2 Kaufverträge jeweils 5m2.
              Alle erforderlichen Angaben wie m2, Aktenzeichen wären damit vorhanden.

              Frage: Seht Ihr es auch so, daß ich dafür eine separate Erklärung wie von Euch oben beschrieben versuchen sollte - weil separates Aktenzeichen und separater Miteigentumsanteil von 5m2 am Grundstück - auch wenn ich dazu NICHT angeschrieben wurde?

              Ich bin der Meinung, das es nicht ausreicht, lediglich die Anzahl der Parkplätze in der ersten Erklärung von 1 auf 2 zu erhöhen und das ich nicht einfach den Miteigentumsanteil von 5m2 des 2. Tiefgaragenstellplatzes zur ersten Erklärung hinzuaddieren darf und somit quasi eigenmächtig 2 Aktenzeichen und das 3. Grundbuchblatt zusammenführen darf?
              Es geht derzeit nur um 6 EUR/Quartal, aber es muß ja langfristig korrekt sein, um in 5 oder 10 Jahren keine Überraschung zu erleben. Doppelt zahlen will ich auch nicht.
              Ich gehe davon aus, daß der 2. Tiefgaragenplatz durch Nichterklärung nicht unter den Tisch fällt.
              Ein Anruf bei der Grundsteuerhotline des Finanzamts (sehr verständnisvoll) endete leider in einem Verbindungsabbruch - Problem war verstanden (er hatte eingesehen, dass seine spontane Antwort, Anzahl der Parkplätze auf 2 zu erhöhen, wohl nicht ausreichend ist), er wollte sich erkundigen...

              VG u. Danke für Eure Ideen, R.A.
              Zuletzt geändert von roabel; 30.07.2022, 14:48.

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                #8
                Richtigerweise gehört auch der 2. Tiefgaragenstellplatz zur wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum.

                Du kannst die Zusammenlegung durchaus selbst durchführen, du musst das nur unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

                erläutern und dort das bisherige Aktenzeichen für den 2. Stellplatz mit angeben.

                Den weiteren Miteigentumsanteil musst du natürlich bei den Flurstücken erfassen, aber ob das Flurstück dort 2-mal oder 3-mal erfasst wird.

                spielt keine Rolle. Eine für deinen Fall genau passende Beispieltabelle habe ich zwar nicht, aber die Systematik ist immer gleich.

                Tabelle_TG.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich habe ein Einfamilienhaus mit einer Garage in einem Garagenhof. Beide Objekte haben das selbe Grundbuchblatt, selbe Flur-Nummer, aber verschiedene Flurstück Zähler. Die Gemeinschaftsgaragenfläche beträgt 551 qm/13 Eigentümer, die Wohnfläche 158 qm. Wo und wie trage ich diese Daten ein?

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                    #10
                    Ich habe ein Einfamilienhaus mit einer Garage ...
                    In welchem Bundesland ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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