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Grundsteuer: Wie wird der Anteil an einem Privat-Weg angegeben?

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    Grundsteuer: Wie wird der Anteil an einem Privat-Weg angegeben?

    Hallo liebe Forenmitglieder
    Beim Ausfüllen des Online-Formulars habe ich zum Einen das Grundstück angegeben, auf dem meine Doppelhaushälfte steht, und zum Anderen dann noch die Flurstücknummer eines Privatweges, von dem mir 1/6 gehört. Da der Privatweg nicht bewohnt werden kann, gehe ich davon aus, dass der Bodenrichtwert nicht derselbe sein kann, wie bei dem bebauten Grund. Andererseits war der korrekte Richtwert nirgendwo zu finden, weshalb ich für den Privatweg keine Anlage ausfüllen konnte. Ich ging davon aus, dass dies beim Prüfen auffällt, und mich eine Person mit dem entsprechenden Fachwissen kontaktiert. Doch mein Plan funktioniert so nicht. Schon bei der Online-Prüfung des Formulars, erhalte ich folgenden Fehler:
    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
    Ja, das ist klar! Aber wie können diese Angaben nun ermittelt werden?
    Vielen Dank schon mal!
    Zuletzt geändert von FelixElstert; 28.07.2022, 15:52.

    #2
    ... gehe ich davon aus, dass der Bodenrichtwert nicht derselbe sein kann, wie bei dem bebauten Grund.
    Das ist jetzt eine Annahme von dir, die muss aber nicht stimmen.

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24
      Es geht um Baden-Württemberg. Ja es ist nur eine Annahme von mir, die für mich aber logisch klingt. Beispielsweise hat ein Gartengrundstück in derselben Gemeinde einen weit geringeren Richtwert wie der bebaute Grund. Und dieser Garten wird nur vom Eigentümer selbst genutzt. Bei dem Privatweg ist das anders. Den nutzt jeder Anlieger, wenn auch nur zum darüber fahren oder darüber laufen. Der Nutzwert und somit der Richtwert müsste dann doch ebenfalls geringer sein oder? Im Grunde genommen sogar geringer wie ein Garten.
      Aber es stimmt, ich habe keine Ahnung von der Materie.
      Gruß, FelixElstert
      Zuletzt geändert von FelixElstert; 29.07.2022, 13:45.

      Kommentar


        #4
        Das Thema musst du mit dem für die Bewertung zuständigen Gutachterausschuss diskutieren, hier im ELSTER Anwenderforum

        können wir keine Lösung anbieten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24
          Danke für die Information.
          Gibt es dafür für Deutschland, oder für Baden-Württemberg, oder gar für den Kreis eine bestimmte Adresse bzw. eine E-Mail-Adresse?
          Wie geschrieben, kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus.
          Besten Dank, FelixElstert

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            #6
            ... gar für den Kreis eine bestimmte Adresse bzw. eine E-Mail-Adresse?
            Die Gutachterausschüsse sind in der Regel auf Landkreisebene organisiert und haben eine Geschäftsstelle, die auch eine E-Mailadresse hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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