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Grundsteuer NRW - Landwirtschaft

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    Grundsteuer NRW - Landwirtschaft

    Guten Abend!

    versuche mich auch an der Grundsteuererklärung. Allerdings sind auch bei mir einige Fragen aufgetreten. Ich hoffe, es kann mir Jemand helfen!

    Bei einem Grundstück meines landwirtschaftlichen Betriebes, im Nebenerwerb, handelt es sich um eine Wiese mit angrenzender Hofstelle. Bebaut ist die Hofstelle mit einer Scheune (landwirtschaftlich u. nicht landwirtschaftlich genutzt) und einem Gebäude mit Wohnbereich und Stallungen/Tenne (landwirtschaftlich u. nicht zu Wohnzwecken genutzt)

    Wieviele Erklärungen muss ich jetzt eigentlich abgeben? 4?
    1. für den Landwirtschaftlichen Betrieb, inkl. Hofstelle u. landwirtschaflich genutzter Gebäudeflächen, (GW1 und GW3),
    2. für das Grundvermögen (Wohnbereich), (GW1 und GW2)
    3. für die nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäudefläche (Stallung/Tenne), (GW1 und GW2)
    4. für die nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte Gebäudefläche (Scheune), (GW1 und GW2)

    Ich sage jetzt schon einmal ein herzliches Danke schön!!! für Eure Hilfe!

    Gruß
    BettinaO

    #2
    Warum wird denn die Scheune nicht mehr landwirtschaftlich genutzt bzw. wie wird sie aktuell genutzt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo!

      Die Scheune wird noch größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Ein kleiner Teil ist als Lagerfläche vermietet und dann steht da noch mein PKW.

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        #4
        Für den landwirtschaftlichen Betrieb ist eine Erklärung abzugeben, das ist klar. Die Wirtschaftsgebäude sind der Landwirtschaft gemäß § 234 Abs.6 BewG
        zuzuordnen. Dazu gehört doch auch die Stallung und der landwirtschaftlich genutzte Teil der Scheune.

        (6) Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen
        nachhaltig bewirtschaftet werden.


        Die Garagennutzung der Scheune sollte sich der Wohnnutzung zuordnen lassen, da ist dann nur die Stellplatzzahl anzugeben

        Was bleibt ist das vermietete Kaltlager. Das wäre m. E. die 3. wirtschaftliche Einheit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Guten Morgen!
          Danke für die Hilfe!

          Jetzt habe ich versucht mit dem vermeitlich einfachen Teil, der Erklärung für das Grundvermögen, anzufangen. Klappt super!!!!

          Daher bitte ich nochmals um Hilfe (bestimmt nicht zum letzten Mal!)
          Bei der Anlage GW2:
          eingetragen habe ich:
          • 1 - gemischt genutztes Grundstück: (das Grundstück umfasst eine Streuobstwiese und die Hofstelle mit Wohn-/Stallgebäuden
          • 4 - Die Fläche der Hofstelle, inkl. Richtwert und die Fläche der Streuobstwiese, inkl. Richtwert
          • 5 - Nur das Gebäude mit der Wohneinheit
          • 6 - Was ist hier einzutragen? Welches Gebäude? Läuft das nicht über die Landwirtschaft? Welche Lageplan-Nr.?
          Bei der Prüfung bekomme ich folgende Beanstandungen:

          filedata/fetch?filedataid=4261
          Ehrlich gesagt verzweifle ich etwas. Und das ist erst die erste Erklärung.

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            #6
            In der Hilfe zu den Bayerischen Formularen, die dir nicht angeboten wird, findet man ein Beispiel (Screenshot):

            Das Flurstück der Hofstelle muss man im Hauptvordruck auf Seite 3 erfassen. Wie viele m² zum Wohnteil gehören

            (Umgriff), muss man selbst ermitteln. Daraus ergibt sich der Zähler für Zeile 11, wobei man keine Nachkommastellen

            eingeben muss. Die Gesamtfläche der Hofstelle verwendet man als Nenner. Man muss nicht auf den kleinsten

            gemeinsamen Nenner kürzen, wie das im Beispiel gemacht wurde.

            Wohnteil_Hofstelle.JPG

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie,

              ich bin bin es schon wieder.
              Bin jetzt erst wieder dazugekommen die Erklärung weiter zu bearbeiten. Ich habe jetzt die Fläche für den Wohnbereich als Zähler eingegeben und die Gesamtfläche des Grundstücke als Nenner und nicht nur die Fläche der Hofstelle. Ansonsten habe ich eine Fehlermeldung erhalten.
              Als "Art des Grundstücks" habe ich "gemischt genutztes Grundstück" eingetragen. Dann bekomme ich allerdings diese Fehlermeldung:


              Kann ich den Teilbereich einfach als Einfamilienhaus eintragen?
              Angehängte Dateien

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                #8
                Kann ich den Teilbereich einfach als Einfamilienhaus eintragen?
                Der Wohnteil einer Hofstelle ist in der Regel ein Ein- oder Zweifamilienhaus und auch so zu erklären.

                Angaben zum Sachwert dürfen da nicht gemacht werden !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Nachtrag: Man muss sich von dem Gedanken lösen, die Hofstelle als Einheit zu betrachten.

                  Es gibt die wirtschaftliche Einheit Wohnteil samt Umgriff, der auch PKW-Garagen für die Bewohner zuzuordnen sind

                  und es gibt den Rest, der unter den Voraussetzungen von § 234 Abs.6 BewG der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Grundsteuer Bayern. Ich habe auch einen solchen Fall.

                    Ich darf daher nochmals kurz auf den Beitrag vom 29.07.2022 13:23 Charlie24 zurückkommen, dort heißt es "Was bleibt ist das vermietete Kaltlager. Das wäre die 3. wirtschaftliche Einheit".
                    Wo und wie ist denn diese wirtschaftliche Einheit anzugeben. In der Anlage Landwirtschaft als Hoffläche?
                    Oder muss da in die Anlage Grundstück gewechselt werden und dann als Nebengebäude angegeben werden? Welche Grundstücksfläche wäre da dann wohl anzugeben.

                    Viele Grüße
                    GWH

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                      #11
                      Ist zwischenzeitlich klar. Besten Dank.

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