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Grundsteuer: Tatsächliche Nutzung/Wohnfläche+Weg

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    Grundsteuer: Tatsächliche Nutzung/Wohnfläche+Weg

    Hallo,

    ich benötige nur eine kurze Bestätigung, ob ich es richtig eingetragen habe. Das Grundstück von x+y m² eines Flurstücks, besteht zu x m² aus Wohnfläche und zu y m² Weg.

    Ich habe als Zweifamilienhaus einfach die Gesamtfläche der 2 Wohnungen mit x m² angegeben. Weg oder ähnliches, nicht bebautes, habe ich nicht angegeben bzw. auch nichts entsprechendes logisches finden können als Eintrag. Ist das so korrekt oder muss ich den Weg y m² noch irgendwo angeben als unbebautes Nichtwohneigentum?
    Bin mir da sehr unsicher und wollte es nicht falsch absenden.

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Bundesland Sachsen

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        #4
        Meiner Meinung nach muss der Privatweg erfasst werden, da ein Nutzungszusammenhang besteht.

        Der Weg ist ja wohl für die ordnungsgemäße Erschließung des Zweifamilienhauses erforderlich.

        Bei den Wohnungen sind die Anzahl, also 2 und die Gesamtwohnfläche einzutragen, falls beide Wohnungen in die gleiche Kategorie

        einzuordnen sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok danke. Ich verstehe nur nicht wo und wie. Da blicke ich nicht durch.

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            #6
            Ich verstehe nur nicht wo und wie. Da blicke ich nicht durch.
            Du musst die Wegefläche im Hauptvordruck als weiteres Flurstück erfassen. Falls der Weg mehrere Eigentümer hat,

            ist in Zeile 11 GW1 in den Feldern 17 und 18 dein Miteigentumsanteil anzugeben. Den musst du für Zeile 4 GW2 ausrechnen.

            Haus_mit_Wegeanteil.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Also, ich habe deinen Rat befolgt. Die Formulare sind für mich als Laien leider sehr uneindeutig/kompliziert. Dafür erstmal großen Dank und Respekt.
              Was ich jetzt gemacht habe:

              1. Ein 2. Grundstück angegeben bzw. in 2 aufgeteilt im Hauptvordruck
              2. In der Anlage Grundstück, Zwei Teilflächen mit jeweils dem selben Bodenrichtwert angegeben (mehr wie 2 gehen scheinbar auch gar nicht).
              3. Die Grundstücksart als Zweifamilienhaus belassen (2 Grundstücksarten kann ich nicht angeben, wäre für mich logischer)
              4. Für mich jetzt das Fragwürdige, den Weg habe ich jetzt als "weitere Wohnräume" angegeben.

              Ansonsten wüsste ich wirklich nicht, wo ich einen Weg angeben könnte. Logischer wäre für mich ein Nichtwohngrundstück. Nur ich muss dort ein Baujahr eintragen und es gibt da nichts Unbebautes oder einen Weg.

              Tut mir leid wenn das alles etwas kompliziert und viell. dumm rüberkommt. Ich hoffe du verstehst es.

              Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind
              14 Anzahl weiterer Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind 1
              14 mit einer gesamten Wohnfläche in m² y

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                #8
                Bei gleichem Bodenrichtwert ist alles über erste Fläche zu schlüsseln und nur eine m²-Summe in Zeile 4 GW2 anzugeben (siehe meinen Screenshot)

                Die Wegefläche ist weder als Wohn- noch als Nutzfläche zu erfassen !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Bei gleichem Bodenrichtwert ist alles über erste Fläche zu schlüsseln und nur eine m²-Summe in Zeile 4 GW2 anzugeben (siehe meinen Screenshot)

                  Die Wegefläche ist weder als Wohn- noch als Nutzfläche zu erfassen !
                  Am Ende war es dann doch so simpel, herzlichen Dank. Hat er tatsächlich ohne Mäkeln übernommen. Da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen.
                  Vielleicht hilft das ja hier auch anderen. Wirklich nochmals Danke und alles Liebe.
                  Also 2 Flurstücke angeben und nur eine Fläche 1 definieren und festlegen.
                  Zuletzt geändert von Machredsch; 29.07.2022, 16:30.

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