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Grundsteuer- Unterschiedliche Miteigentumsanteile

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    Grundsteuer- Unterschiedliche Miteigentumsanteile

    Ich komme aus NRW
    Hallo ich habe mit dem Grundsteuer und ELSTER Problem:
    In der schreiben sind ausgelistet verschiedene
    Fläche 5 St. alle haben Bodenrichtwert 260.00
    1. 171qm wo steht Haus gehört zu mir und meine Frau 50/50
    2. 121qm wo stehen Garagen gehört 1/6 uns
    3 227qm ist Gemeinschaftsfläche 1/8 uns
    4. 23gm ist Gemeinschaftsfläche 1/8 uns
    5. 38qm ist Gemeinschaftsfläche 1/8 uns

    Zusammen sind das 580qmFläche des Grundstücks mit Bodenrichtwert 260.00
    Wenn ich die ist Gemeinschaftsfläche teile durch 6 und 8 dann habe ich nur 225qm
    Kann mir bitte jemanden helfen edleren wie kann ich das richtig eintragen habe keine Ahnung. Danke


    Charlie24 habe ich so wie du mir geschrieben hast und habe ich nur alles auf Rot
    Zuletzt geändert von Paul70; 29.07.2022, 16:48.

    #2
    Du musst alle Flächen mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen in GW1 erfassen und die anteiligen m² für die Zeile 4 von GW2 berechnen.

    Die 171 m² mit 1 und 1, die 121 m² mit 1 und 6 usw.. Dass ihr beide Miteigentümer seid, wird nur in Zeile 51 GW1 erfasst, dort ist jeweils 1 und 2 richtig.

    Tabelle_SH.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Beispiel passt zwar nicht exakt für euren Fall, aber die Methode ist die gleiche. Ich habe das Thema extrahiert, mit dem Wert einer Wegefläche

      hat deine Frage ja nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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