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Grundsteuer über Elster Einfamilienhaus Rheinland Pfalz

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    Grundsteuer über Elster Einfamilienhaus Rheinland Pfalz

    Hallo Zusammen,

    ich habe meine Grundsteuer über Elster für unser Einfamilienhaus in Rheinland Pfalz ohne Fehler abgeschlossen.

    Jetzt habe ich mich mit einem Bekannten unterhalten, der meinte er hätte die Wohnfläche seines Hauses angeben müssen.

    Ich habe keine angegeben und Elster hat keinen Fehler gemeldet.

    Ist das ein Fehler in Elster? Muss ich die dann noch mal neu machen mit der Wohnfläche?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

    #2
    Muss ich die dann noch mal neu machen mit der Wohnfläche?
    Genau weiß ich das jetzt auch nicht. Vorrangig wird nach der Größenklasse der Wohneinheit gefragt, darunter ist aber ein Feld, in der die

    Wohnfläche in m² eingetragen werden kann und höchstwahrscheinlich auch eingetragen werden sollte. Ob es dann nur danach geht, ob unter

    60 m² Wohnfläche oder zwischen 60 und 100 m² oder über 100 m², das müsste ich jetzt auch erst recherchieren.

    Ein korrigierte Erklärung ist schnell erstellt. Einfach eine neue Erklärung starten, die angebotene Datenübernahme nutzen, den m²-Wert ergänzen,

    den neuen Entwurf speichern und anschließend neu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Abend,

      ich bin bei der Erklärung zu unserem Reihenhaus in Berlin wie folgt vorgegangen:

      Anlage "Grundstück (GW2)" unter Teilseite 5:
      5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

      In der Hilfe heißt es dazu:
      "Füllen Sie bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie Wohnungseigentum für das Gebäude bitte die Teilseite 5 aus."

      Weiter geht es dann mit:
      3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
      Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.

      Vielleicht sind ja meine Informationen hilfreich.

      Gruß aus Berlin

      Junimond











      Kommentar


        #4
        Danke für die schnellen Antworten.
        hatte mich nur gewundert, das Elster keinen Fehler brachte, obwohl ich Werder Wohneinheit noch qm ausgefüllt hatte.

        Wenn ich das jetzt noch Mal neu mache, nimmt das Amt dann automatisch die letzte eingesendet Version?

        Wie genau muss ich die qm der Wohnfläche angeben? Reicht da auch ca?

        Welche Auswirkungen haben die qm der Wohnfläche auf die Berechnung der Grundsteuer?

        Danke

        Kommentar


          #5
          Wenn ich das jetzt noch Mal neu mache, nimmt das Amt dann automatisch die letzte eingesendet Version?
          Ja, es wird die zuletzt übermittelte Version bearbeitet.

          Wie genau muss ich die qm der Wohnfläche angeben? Reicht da auch ca?
          Normalerweise sollte die Wohnflächenberechnung in den Bauakten zu finden sein. Was dort angegeben ist, darf man abschreiben.

          Welche Auswirkungen haben die qm der Wohnfläche auf die Berechnung der Grundsteuer?
          Das weiß ich nur für Bayern, da ich nur hier Grundstücke habe. Für RLP habe ich das bisher nicht recherchiert.

          Das ist ja auch kein Thema für das ELSTER Anwenderforum.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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