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Grundsteuer Reihenhaus in Anlage mit Gemeinschaftsgrundstücken

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    Grundsteuer Reihenhaus in Anlage mit Gemeinschaftsgrundstücken

    Zum Reihenhaus auf kleinem Eigentumsgrundstück gehört 1/111 von 13000qm diverser Gemeinschaftsflächen, die von einer Grundstücksverwaltung betreut werden und per Wohngeld unterhalten werden. Müssen nun alle 111 Eigentümer alle Flurstücke angeben oder reicht es, in den Anmerkungen auf die Grundstücksverwaltung zu verweisen, die dann Grundsteuer zahlt und abrechnet?

    #2
    Deine 1/111 Miteigentumsanteil an den Gemeinschaftsflächen wirst du wohl erklären müssen, da ein Nutzungszusammenhang besteht,

    so dass der Anteil an den Gemeinschaftsflächen deiner wirtschaftlichen Einheit Reihenhaus (hier als Einfamilienhaus) zuzuordnen ist.

    Schuldner der Grundsteuer sind (fast) immer die Eigentümer von Grund und Boden, sieht man mal vom Erbbaurecht ab.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.07.2022, 21:59.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      So hatte ich die Systematik auch verstanden. Allerdings müssen jetzt 111 Eigentümer jeweils jeder Grundbuchauszüge besorgen, ein paar Dutzend Flurstücke und deren Bodenrichtwerte deklarieren und irgendjemand muss das auch noch auf Übereinstimmung und Vollständikgkeit überprüfen. Klingt nach Arbeitsbeschaffung...
      Früher hat der Verwalter das für alle erledigt.

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        #4
        Die Flurstücke und deren Flächengröße kann euch doch der Verwalter liefern, im Übrigen stehen die doch auch in den notariellen Kaufverträgen.

        Die Grundbuchstellen sind ebenfalls in der Ausfertigung des Notarvertrags bzw. in der vom Notar übermittelten Eintragungsbekanntmachung

        nach § 55 GBO angegeben. Das ist zwar eine gewisse Fleißarbeit, aber m. E. nicht zu vermeiden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Flurstücke und deren Flächengröße kann euch doch der Verwalter liefern, im Übrigen stehen die doch auch in den notariellen Kaufverträgen.
          Die Grundbuchstellen sind ebenfalls in der Ausfertigung des Notarvertrags bzw. in der vom Notar übermittelten Eintragungsbekanntmachung
          nach § 55 GBO angegeben. Das ist zwar eine gewisse Fleißarbeit, aber m. E. nicht zu vermeiden.
          So hatte ich das auch in Erinnerung. Ich bin von einigen älteren Verwandten um Hilfe gebeten worden und habe mich durch Notarverträge und lückenhafte Unterlagen gewühlt. Z.T. werden nur Grundbuchblatt und Gemarkung genannt, einige Erbgrundstücke in der Pampa haben keine Adresse usw.
          Immerhin lernt man einiges über Ertragsmesszahlen, Geringstland etc.

          Es wäre mal eine nette Bachelorarbeit, mehrere Laien an dieselben Grundstücksunterlagen unterschiedlicher Art zu setzen, die Datensammlung und Elstereingabe machen zu lassen und dann die Streuung der von den Finanzämtern berechneten Grundsteuern zu betrachten...

          Seltsam, dass man sich in staatlichen Geoportalen herumtreiben muss, um Informationen zusammenzustoppeln, die sich auch durch Verknüpfung staatlicher Datenbanken hätten automatisch einpflegen hätten lassen. Aber das ist wohl auch eine Frucht des Föderalismus, der den Elsterprogrammierern einige Freude bereitet zu haben scheint.

          Danke, dass Du Dich hier so geduldig auch noch diesem Thema widmest.


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            #6
            Seltsam, dass man sich in staatlichen Geoportalen herumtreiben muss, um Informationen zusammenzustoppeln, die sich auch durch Verknüpfung staatlicher Datenbanken hätten automatisch einpflegen hätten lassen.
            So einfach ist es nicht. Bei uns in Bayern spielen neben der Grundstücksgröße künftig nicht nur Wohnflächen, sondern auch Nutzflächen eine beachtliche Rolle.

            Die Wohnflächen wurden schon bisher abgefragt, die Nutzflächen jedoch nicht. Ohne Erklärung kommt man in vielen Fällen nicht aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So einfach ist es nicht. Bei uns in Bayern spielen neben der Grundstücksgröße künftig nicht nur Wohnflächen, sondern auch Nutzflächen eine beachtliche Rolle.
              Die Wohnflächen wurden schon bisher abgefragt, die Nutzflächen jedoch nicht. Ohne Erklärung kommt man in vielen Fällen nicht aus.
              noch so eine Fehlerquelle bei der Eingabe. Wer nicht (zufällig) den Hilfetext liest, übernimmt vielleicht die Nutzfläche aus dem Maklerprospekt, der damit ganz etwas anderes meint (Keller, Abstellflächen).
              Aber vielleicht ist ja auch das in BY anders als in SH, HH und NI.

              Die Datenerfassung zur neuen Grundsteuer ist schon so etwas wie eine Intelligenztest mit wenig mit zufälligem Ergebnis. Laut lachen musste ich bei der Flurstückeingabe mit "Zähler und Nenner." Mir war nicht bewusst, dass der Schrägstrich eine Rechenoperation darstellt und das Flurstück einen Bruch, den man auch als Dezimal- oder Prozentzahl darstellen kan. Ich hätte primär auf ein administratives Ordnungskriterium getippt. So wird schnell noch abgeprüft, ob Grundbesitzer auch gut bei der Bruchrechnung aufgepasst hat...
              Zuletzt geändert von horstchen; 30.07.2022, 13:14.

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                #8
                Aber vielleicht ist ja auch das in BY anders als in SH, HH und NI.
                Hamburg ist vom Erklärungsinhalt wohl identisch mit Bayern, in Hessen und Niedersachsen ist es wieder etwas anders geregelt als in Bayern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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