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Grundsteuerformular Fehler bei Baujahr 2022

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    Grundsteuerformular Fehler bei Baujahr 2022

    Guten Tag zusammen!

    Ich hätte da eine Frage zur Grundsteuererklärung.

    Ich wurde durch mein Finanzamt aufgefordert die neue Grundsteuererklärung abzugeben. Ich habe auch ein enstsprechendes Anschreiben mit den wichtigsten Daten für die Erklärung erhalten. Diese habe ich auch wahrheitsgemäß übernommen und das Formual bei Elster ausgefüllt.

    Nun zeigt mir aber die Software einen Fehler an. Ich kann das Baujahr bzw. das Datum an dem das Haus bezugsfertig war nicht mit 2022 angeben. Wir sind aber im März 2022 eingezogen und haben auch in diesem Monat die Fertigsstellungsanzeige abgegeben.

    Wo liegt hier der Fehler? Kann mir da bitte jemand helfen?


    Viele Grüße

    MaFi

    #2
    Wie lautet denn die konkrete Fehlermeldung?

    Stichtag für die Hauptfeststellung ist der 1.1.2022.
    Der Bezug im März 2022 dürfte daher irrelevant für die Hauptfeststellung sein und als unnötige Angabe zu einem Fehler führen.


    Gruß
    Sepp

    Kommentar


      #3
      Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
      Wie lautet denn die konkrete Fehlermeldung?
      Die Fehlermeldung lautet wie folgt:

      Elster.jpg

      Kommentar


        #4
        Dann steht doch alles im Fehlertext drin. Der Bewertungsstichtag ist der 1.1.2022 um 0.00 Uhr und eine Sekunde.
        Da zum 1.1.2022 das Haus noch nicht bezugsfertig war, ist die Angabe zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit hier zu entfernen.

        Wenn es ausschließlich um dieses Haus geht, handelt es sich bei der wirtschaftlichen Einheit zum Bewertungsstichtag 1.1.2022 um ein unbebautes Grundstück,
        denn es gilt laut Anleitung (hier Auszug Niedersachsen):
        Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden.
        Ein Gebäude ist dann als benutzbar einzustufen, wenn es bezugsfertig ist; eine Bauabnahme ist nicht notwendig.

        Gruß
        Sepp
        Zuletzt geändert von Sepp; 30.07.2022, 09:55.

        Kommentar


          #5
          Danke für die Erklärung.

          Aber für mich ist der Fehlertext gar nicht so einfach zu verstehen, da der Stichtag für mich keine weitere Erklärung hatte.

          Zudem Frage ich mich, wie man mich dann in Zukunft berechnen wird. Denn nun gebe ich Daten für ein unbebautes Grundstück ab, obwohl es ja jetzt bebaut ist.

          Aber gut das sind nur meine Gedanken.


          Danke dir für die Hilfe.

          VG
          Zuletzt geändert von MaFi; 30.07.2022, 11:46.

          Kommentar


            #6
            Zitat von MaFi Beitrag anzeigen
            Zudem Frage ich mich wie man mich dann in Zukunft berechnen wird. Denn nun gebe ich Daten für ein unbebautes Grundstück ab, obwohl es ja jetzt beabaut ist.
            Du wirst zum nächsten Stichtag eine geänderte Erklärung abgeben müssen.

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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Du wirst zum nächsten Stichtag eine geänderte Erklärung abgeben müssen.
              Danke für deinen Hinweis

              Kommentar


                #8
                Du wirst zum nächsten Stichtag eine geänderte Erklärung abgeben müssen.
                Der Stichtag für die Fortschreibung ist der 01.01.2023, die Erklärung dafür muss, soweit ich das im Kopf habe, bis zum 31. 03.2023 abgegeben werden
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Der Stichtag für die Fortschreibung ist der 01.01.2023, die Erklärung dafür muss, soweit ich das im Kopf habe, bis zum 31. 03.2023 abgegeben werden
                  Oh so schnell? Gut zu wissen! Danke sehr!

                  Kommentar


                    #10
                    Oh so schnell? Gut zu wissen! Danke sehr!
                    Wieso schnell ? Mit dem für Bayern veröffentlichten Formular könnte ich theoretisch bereits jetzt eine Fortschreibung auf den 01.01.2023 erklären.

                    Das bringt zwar nichts, weil ja bis 2024 noch das bisherige Einheitswertsystem gilt, wo etwas andere Angaben gemacht werden müssen, als

                    zukünftig für Bayern erforderlich sind. Aber prinzipiell könnte man Erklärungen einreichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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