Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern: Wohnung + Garage auf Flurstück und 2 Grundbuchblättern. 2x Fläche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern: Wohnung + Garage auf Flurstück und 2 Grundbuchblättern. 2x Fläche

    Hallo Zusammen,

    bei Ausfüllung des Grundsteuer-Formulars im Elster-Portal soll ich die Wohnung und Garage angeben. Die Objekte befinden sich in einem WEG-Haus auf einem Flurstück (bzw. haben gleiche Flurstücknummer), sind jedoch im Grundbuch auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen.
    Wegen verschiedenen Grundbuchblatt-Nummern kann ich die Wohnung und Garage nicht bei einem Gemarkung / Flurstück -Eintrag angeben. Wenn ich allerdings dafür 2 Gemarkung / Flurstück Einträger erstelle - die Summe der Flurstücksfläche(n) (Anlage Grundstück, Zeile 6a) wird doppelt berechnet (auch wenn Flurstücknummer von beiden Einträgen gleich ist).

    Wie soll ich dabei vorgehen?

    Danke im Voraus!

    #2
    dafür 2 Gemarkung / Flurstück Einträger erstelle - die Summe der Flurstücksfläche(n) (Anlage Grundstück, Zeile 6a) wird doppelt berechnet (auch wenn Flurstücknummer von beiden Einträgen gleich ist).
    Das macht nichts. Wichtig ist, dass die zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Miteigentumsanteile in Zeile 6 der Anlage Grundstück richtig erfasst werden.

    Summe_Flurstück.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung!
      Ich verstehe schon, dass die Miteigentümeranteile dabei nicht berücksichtigt werden.
      Allerdings die Formulierung "Summe der gesamten Fläche(n)" wäre bei solche Berechnung nur dann passend, wenn es sich um verschiedene Flurstücke handelte.
      In meinem Fall geht es um gleichen Flurstück. Ich vermute somit - das Formular soll es bei der Berechnung von Summe berücksichtigen.
      Wenn ein Eingentümer im Besitz von z.B. 10 Wohnungen und 10 Tiefgaragen auf gleichen Flurstück wäre - die aktuelle Umsetzung des Formulars hätte die Fläche-Gesamtsumme als 20x der echte Gesamtfläche dargestellt. Solange man die Gesamtfläche nur in Verbindung mit Miteigentumsanteil für die Steuerberechnung berücksichtigt - ist es egal. Kommt aber spätrer jemand auf Idee die Gesamtfläche ohne Miteigentumsanteil zu auswerten - da werden falsche Daten in Betracht gezogen.
      Unter diesen Umständen macht IMHO die Berechnung und Darstellung der Gesamtsumme der Fläche kein Sinn. Entweder soll Formular die Flurstücke mit gleichen IDs nicht doppelt summieren, oder es soll die Möglichkeit geben verschiedene Objekte (Wohnung(en), Garage(n)) unter einem Flurstück eintragen auch wenn sie auf verschiedenen Grundbuchblätten eingetragen sind.

      Kommentar


        #4
        Unter diesen Umständen macht IMHO die Berechnung und Darstellung der Gesamtsumme der Fläche kein Sinn
        Da hast du zwar recht, aber so schlau ist das Formular nicht programmiert, das es erkennt, dass es sich um das gleiche Flurstück handelt.

        Dein Beispiel mit den 10 ETW ist allerdings nicht passend, denn das wären 10 wirtschaftliche Einheiten und deshalb 10 Erklärungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen. Ich habe das gleiche Problem. Die Grundsteuer-Hotline meite dazu, ich soll nur einmal das Grundstück erfassen, dort die Miteigentumsanteile der Wohnung und der Garage zusammen zählen und als Fläche eintragen. Die Blattnummer vom Grundbuch dann weglassen. Was meint Ihr zu dieser Lösung? Danke Gruß Tom

          Kommentar


            #6
            dort die Miteigentumsanteile der Wohnung und der Garage zusammen zählen und als Fläche eintragen. Die Blattnummer vom Grundbuch dann weglassen. Was meint Ihr zu dieser Lösung?
            Es ist allemal transparenter, die Flurstücke doppelt zu erfassen. Am Ergebnis ändert sich doch nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von hokipol Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen. Ich habe das gleiche Problem. Die Grundsteuer-Hotline meite dazu, ich soll nur einmal das Grundstück erfassen, dort die Miteigentumsanteile der Wohnung und der Garage zusammen zählen und als Fläche eintragen. Die Blattnummer vom Grundbuch dann weglassen. Was meint Ihr zu dieser Lösung? Danke Gruß Tom
              So ein Weg wäre eventuell auch als Lösung möglich, jedoch es gibt paar Gedanken dabei:
              - Das Formular gibt verschiedene Hinweise für Garage und Wohnung. Es kann somit theoretisch passieren, dass ab bestimmte Garage-Größe oder Große der Wohnung-Nutzfläche es nicht mehr klar wird - wie man als "Gesamtpaket" berücksichtigen soll.
              - Wie Charlie24 bereits gesagt hat - separate Angabe ist mehr Transparent (Beispiele: 2 oder 3 Stellplätze in der Garage + eine Wohnung -> wie wird man es beschreiben? Stellplatz-Verkauf ohne dabei die Wohnung zu verkaufen -> Grundsteuer soll erneuert komplett ermittelt werden ohne Möglichkeit einfach die Garage weg zu streichen).

              Ich habe einfach "doppelt" (wie oben von Charlie24 vorgeschlagen) eingetragen.

              Kommentar


                #8
                Es kann sinnvoll sein, sich direkt an das Finanzamt zu wenden. Die Mitarbeiter dort können konkrete Anweisungen zu solchen Situationen geben und dafür sorgen, dass Ihre Daten korrekt eingegeben werden. Wenn die Grundstücksnummer für das Haus und die Garage dieselbe ist, kann es sein, dass die doppelte Berechnung der Grundstücksfläche auf die Aufteilung auf verschiedene Grundbuchblätter zurückzuführen ist. Was die Arena betrifft, wohnraum können sie hier bei [Werbelink entfernt L. E. Fant] mieten. Sie können versuchen, die Fläche nur einmal zu betreten und diese Situation den zuständigen Behörden auf dem Elster-Portal erklären.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 03.12.2023, 21:15.

                Kommentar


                  #9
                  Da hast Du aber lange überlegt.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X