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Grundsteuererklärung NRW: 2 Flurstücke (Forstwirtschaftliche Flächen) - 2 Eigentümer

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    Grundsteuererklärung NRW: 2 Flurstücke (Forstwirtschaftliche Flächen) - 2 Eigentümer

    Guten Morgen,

    folgender Sachverhalt:
    Wir sind 2 Eigentümer an 2 Flurstücken mit jeweils 1/2 Anteile laut Grundbuch

    Habe folgende Angaben gemacht:
    Hauptvordruck GW1:
    3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens: keine Angaben
    4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten: Bruchteilsgemeinschaft mit 2 Eigentümern angelegt
    Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Zeile 51: jeweils 1 / 2

    Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3):
    Gemeinde eingetragen mit 2 Flurstücken und forstwirtschaftlicher Nutzung

    Frage:
    Erkennt Elster, dass uns beide Grundstücke jeweils zur Hälfte gehören?
    Ich habe doch nur einmal 1/2 im GW1 angegeben.
    Oder sind im Hauptvordruck GW1 auch Angaben bei "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" zu machen,
    denn dort wird ja pro Flurstück nach "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:" gefragt.

    Hoffe ich habe mein Problem verständlich beschrieben.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Trambamboli











    #2
    Bei Land- und Forstwirtschaft sind auf Seite 3 des Hauptvordrucks (GW1) keine Flurstücke zu erfassen, das ist korrekt.

    Ansonsten ist das leider alles unklar, denn in der Hilfe zur Anlage Land- und Forstwirtschaft findet man folgenden Hinweis:

    Für den Fall, dass Sie Miteigentümer eines Flurstücks sein sollten, tragen Sie bitte 100 % der amtlichen Fläche und den Bruchteil der Ihnen
    gehörenden Fläche
    als Teilfläche in die entsprechenden Felder „Fläche der Nutzung“ ein.


    Heißt für mich: Jeder Miteigentümer würde gesondert veranlagt und müsste gesondert erklären, es sei denn, es handelt sich um Ehegatten oder eine GbR

    oder eine andere Gesamthandsgemeinschaft. Ich muss mir das erst im Bewertungsgesetz näher ansehen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 30.07.2022, 16:36. Grund: Anlage korrigiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24!

      Ich bin als einziger vom Finanzamt angeschrieben worden. In dem Schreiben heißt es:

      "Sie sind Miteigentümerin bzw. Miteigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft?
      Wenn sich lhr Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum mehrerer Personen befindet, informieren
      Sie bitte auch die weiteren Miteigentümerinnen und Miteigentümer über dieses Schreiben. Benennen Sie
      in diesem Fall bitte in der Feststellungserklärung eine empfangsbevollmächtigte Person."

      Das Schreiben enthält nur 1 Aktenzeichen:
      Sie waren am 1. Januar 2022 Eigentümerin bzw. Eigentüqer fles,fo§enden Betriebs der Land- und
      Forstwirtschaft:
      Flur 145 N 349 353
      "359/303-1 -00262.1
      Bitte geben Sie dieses in lhrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an."

      Daraus habe ich entnommen, dass nur eine Erklärung abgegeben werden muss.

      Leider finde ich noch nicht den Hinweis in der Hilfe, den Sie in Ihrer Antwort gegeben haben.
      Danke für Ihre Geduld und Ihr verständnis.




      Kommentar


        #4
        Daraus habe ich entnommen, dass nur eine Erklärung abgegeben werden muss.
        So sehe ich das auch ! Ich bin zufällig über diese Passagen in der Hilfe gestolpert, m. E sind die schlicht falsch.

        Da bei Land- und Forstwirtschaft alle Bundesländer Bundesrecht anwenden, steht das auch in der Anleitung

        für Bayern. Ich werde nächste Woche mal bei meiner Bewertungsstelle anrufen, ob die das verstehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super. Danke!!!
          Schönes Wochenende wünsche ich.

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24,
            ich wende mich mal direkt an Sie.

            Gibt es schon in meiner Angelegenheit etwas neues?

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              #7
              Gibt es schon in meiner Angelegenheit etwas neues?
              Heute ist Montag der 01.08.2022, unsere Unterhaltung ist vom Samstag. Du wirst dich gedulden müssen.

              Bis zum 31.10.2022 ist noch jede Menge Zeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Entschuldige meine Ungeduld.

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