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Grundsteuer - Zähler größer als Nenner

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    Grundsteuer - Zähler größer als Nenner

    RLP Grundsteuerreform
    Ich habe in einem Anwesen einen Stellplatz gekauft, ohne Wohnung. Die Begriffe "Zähler und Nenner" kommen an verschiedenen Stellen mehrfach vor.Fehler :
    Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil übersteigt den Wert 1. Dies ist nicht möglich, da beim Wert 1 bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Bitte berichtigen Sie Ihre Angaben.

    #2
    Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil übersteigt den Wert 1.
    Der Zähler in Zeile 11 GW1 darf nicht größer sein als der Nenner, deshalb ist höchstens 1 und 1 zulässig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, ich wurstle weiter

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