Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Thüringen - 2 Nutzungsarten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Thüringen - 2 Nutzungsarten

    Im Rahmen einer Erbengemeinschaft (3/4 und 1/4) habe ich ein Flurstück (Gesamt 3005 m2), dass als baureifes Land, gemischte Baufläche ausgewiesen ist. Das heißt, hier befindet sich ein Einfamilienhaus mit diversen eigenständigen Nebengebäuden aus ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzung (Futtermittellager, Heizmaterial etc.) hier ausgewiesen mit 1292 m2.Dazu kommt eine Fläche von 1713 m2 landwirtschaftl. Nutzung. Klassifiziert wurden 2043 landwirtschaftl. Nutzung und 962 m2 Fläche anderer Nutzung. Muss ich einmal eine Erklärung für die bebauten Flächen/Wohnhaus (Anlage GW..) und eine Erklärung auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft abgeben? Zu der berühmten Zeile 11 bin ich mir in diesem Fall ebenfalls im Unklaren. Auf was muss ich insbesondere in diesem Fall achten.

    #2
    Im neuen Bewertungsrecht müssen Landwirtschaft und Wohnteil der Hofstelle getrennt bewertet werden, soviel ist klar.

    Man braucht m. E. dafür ein zweites Aktenzeichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bundesland Thüringen
      Das heißt also, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und dort die Bitte nach einem zweiten möglichen zweiten Aktenzeichen vortragen. Also erstes Aktenzeichen die ehemalige Hofstelle und zweites Aktenzeichen die landwirtschaftliche Nutzung (hier Garten und Wiese). Wäre es auch möglich, die Erklärung für die landwirtschaftliche Nutzfläche eigenständig unter dem jetzigen Aktenzeichen einzureichen und separat dann das Haus und die Nebengebäude in einer gesonderten Grundsteuererklärung. Außerdem hege ich Zweifel, ob das Finanzamt mir bis 31.10. ein neues Aktenzeichen zuweisen kann.

      Kommentar


        #4
        Wenn du nur ein Aktenzeichen für 2 Erklärungen verwendest, überschreiben die sich zwar nicht, aber die werden als Dubletten behandelt

        und es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet. Man kann nicht darauf vertrauen, dass sich das jemand genau ansieht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Wäre es hier auch nicht möglich, auf dem Feld für zusätzliche Hinweise am Ende der Grundsteuererklärung auf diesen Fakt ausdrücklich hinzuweisen?

          Kommentar


            #6
            ... auf diesen Fakt ausdrücklich hinzuweisen?
            Ergänzende Angaben wäre ein Möglichkeit. Warum glaubst du, dass die Finanzämter bei euch so lange brauchen ?

            Ich habe 08.07.2022 wegen eines zufällig entdeckten Fehlers in einem Einheitswertbescheid aus 2014 bei der zuständigen Bewertungsstelle

            angerufen und am 25.07.2022 erging bereits der berichtigte Bescheid.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Bundesland Thüringen
              Ich denke, dass beim Finanzamt jetzt ein erhöhtes Arbeitsaufkommen aufgrund der Grundsteuer zu verzeichnen ist. Außerdem Ferienzeit und Krankenstände. Mal sehen, wie schnell es geht. Wäre natürlich prima, wenn es klappt. Ansonsten als letzte Möglichkeit, dann die Zusatzinfo. Inwieweit ich telefonisch dort vorstoßen kann, werde ich sehen. Ansonsten althergebracht per Brief. Eine E-Mail-Adresse liegt nicht vor. Danke für die schnelle Antwort und Deinen Rat.

              Kommentar


                #8
                Ich denke, dass beim Finanzamt jetzt ein erhöhtes Arbeitsaufkommen aufgrund der Grundsteuer zu verzeichnen ist.
                Aber nur wegen der Grundsteuer-Hotlines ! Wenn die Ausfüllhilfen besser wären, wären die Telefon-Hotlines nicht so überlastet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X