Guten Morgen,
ich habe eine vermutlich ziemlich doofe Frage - aber es ist mir leider trotz längerer Suche nicht gelungen, die Antwort zu finden ...
Ich habe gestern meine Grundsteuererklärung (BW) über ELSTER abgesandt. Heute ist mir aufgefallen, dass ich leider Fehler gemacht habe (Wohnung und TG-Stellplatz nicht separat ausgewiesen, hausinterne Nummern gemäß Aufteilungsplan nicht angegeben).
Ist es möglich, die bereits abgesandte Erklärung nachträglich zu korrigieren, oder muss ich warten, bis sich das Finanzamt irgendwann meldet?
ELSTER bietet mir als Aktionen nur an "In neues Formular übernehmen" und "Alle Daten zu dieser Übermittlung löschen". Wenn ich auf "löschen" gehe, kommt die Warnung, dass ich damit "das Formular aus der Liste" und die "Verknüpfungen zu Übertragungsprotokoll und Postfachnachricht" lösche. Das hört sich für mich nicht so an, als würde damit auch das an das Finanzamt bereits versandte Dokument gelöscht bzw. ungültig. Sollte ich das Formular löschen und noch einmal eine neue Erklärung abgeben, oder würde ich mit der Aktion erst recht Zusatzaufwand für das Finanzamt verursachen (was ich nicht möchte)?
Für einen fachkundigen Tipp, wie ich mich am besten verhalte, wäre ich dankbar
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
ich habe eine vermutlich ziemlich doofe Frage - aber es ist mir leider trotz längerer Suche nicht gelungen, die Antwort zu finden ...
Ich habe gestern meine Grundsteuererklärung (BW) über ELSTER abgesandt. Heute ist mir aufgefallen, dass ich leider Fehler gemacht habe (Wohnung und TG-Stellplatz nicht separat ausgewiesen, hausinterne Nummern gemäß Aufteilungsplan nicht angegeben).
Ist es möglich, die bereits abgesandte Erklärung nachträglich zu korrigieren, oder muss ich warten, bis sich das Finanzamt irgendwann meldet?
ELSTER bietet mir als Aktionen nur an "In neues Formular übernehmen" und "Alle Daten zu dieser Übermittlung löschen". Wenn ich auf "löschen" gehe, kommt die Warnung, dass ich damit "das Formular aus der Liste" und die "Verknüpfungen zu Übertragungsprotokoll und Postfachnachricht" lösche. Das hört sich für mich nicht so an, als würde damit auch das an das Finanzamt bereits versandte Dokument gelöscht bzw. ungültig. Sollte ich das Formular löschen und noch einmal eine neue Erklärung abgeben, oder würde ich mit der Aktion erst recht Zusatzaufwand für das Finanzamt verursachen (was ich nicht möchte)?
Für einen fachkundigen Tipp, wie ich mich am besten verhalte, wäre ich dankbar
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Kommentar