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Grundsteuererklärung Schleswig Holstein/ Grundstück mit Gartenhaus

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    Grundsteuererklärung Schleswig Holstein/ Grundstück mit Gartenhaus

    Hallo, ich habe da nochmal eine Frage/ Problem.

    Ich besitze ein Grundstück auf dem sich nur ein Holzgartenhaus (21qm) befindet . Es ist nicht für Wohnzwecke geeignet da es keinen Wasseranschluss/Abwasseranschluss hat.Somit keine sanitären Einrichtungen.

    Habe im Hauptvordruck GW1 "bebautes Grundstück angegeben"

    In der Anlage GW2 bei Art des Grundstückes "sonstiges bebautes Grundstücke"

    aber jetzt zum Punkt Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert : Was gebe ich hier bei Gebäudeart ein? Es ist keil Gartenhaus aufgeführt


    Danke Euch schon im Voraus

    Jan


    #2
    Ich besitze ein Grundstück auf dem sich nur ein Holzgartenhaus (21qm) befindet
    Ich würde mal in der Hilfe recherchieren, ob das überhaupt als bebautes Grundstück erklärt werden muss. Hier in Bayern darf

    man bei weniger als 30 m² Nutzfläche aller Gebäude auf einem Grundstück unbebautes Grundstück auswählen, es sei denn,

    es handelt sich um Garagen, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Jan,
      genau das gleiche Problem habe ich auch in Thüringen, allerdings ist das Gartenhaus > 30m². In der Auswahlliste finde ich alle möglichen Gebäudearten, nur nichts was in irgend einer Weise mit einem Gartenhaus zu tun haben könnte.
      Hast du mittlerweile eine Lösung zu dem Problem finden können?
      Viele Grüße, Tino

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        #4
        Hallo Tino,
        ich bin leider kein Fachmann aber ich habe folgenden Plan:

        Habe im Hauptvordruck GW1 "bebautes Grundstück angegeben" Ich glaube ,dass nicht bebaute Baugrundstücke mehr Steuern kosten.
        In der Anlage GW2 bei Art des Grundstückes "sonstiges bebautes Grundstücke"
        Bei dem Punkt Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert /Gebäudeart :Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
        Dann Baujahr und Bruttogrundfläche und fertig ist.

        Hilfreiche Seite ist grundsteuer.de ( Berechnung der Grundsteuer für Wochenend- und Ferienhäuser ).

        Ich habe noch nicht abgeschickt aber ich denke der Plan ist nicht soooo schlecht.

        Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

        Viele Grüße aus Schleswig Holstein

        Jan


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          #5
          Für Wochenend- und nicht dauernd bewohnbare Ferienhäuser mag das richtig sein, für Gartenhäuschen ohne Wohnnutzung

          eher nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie24,
            dann kommt es wohl auf die genaue Definition von Garten-und Wochenendhaus an.

            In unserem Haus kann man alles machen, was man in einem Wohnwagen machen kann.
            Ist nicht nur für Gartengeräte.


            Gruß Jan

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              #7
              In unserem Haus kann man alles machen, was man in einem Wohnwagen machen kann.
              Wenn man übernachten kann, dann gilt die Einordnung ganz unten:

              Gebäudeart.JPG
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Das passt

                Danke

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                  #9
                  Das klingt gut, danke.

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