Hallo zusammen,
ich habe für ein Grundstück mit Wohnhaus zwei Aktenzeichen und zwei verschiedene Grundbuchblattnummern vom Finanzamt erhalten.
1. AZ: Ganz normale Grundbuchblatt des Grundstücks, von dem ich Eigentümer bin. Hier habe ich auch alles korrekt angegeben und das Haus mit Wohnfläche eingetragen.
2. AZ: Andere Grundbuchblattnummer. Die sonstigen Werte (Flur, Flurstück Zähler und Nenner, Fläche und Bodenrichtwert sind identisch mit den Angaben des 1. AZ). Ich habe mir das Blatt im Grundbuch dann angesehen und es handelt sich dabei um ein vom Notar eingetragenes Nießbrauchsrecht für meine Eltern, sowie eine Rückauflassungsvormerkung für meine Eltern. Das ist ja auch von mir und meinen Eltern so gewollt, dass das eingetragen wurde, als ich das Haus überschrieben bekommen habe.
Muss ich denn für dieses 2. AZ dann trotzdem noch einmal die ganzen Daten eintragen und quasi 1:1 kopieren aus dem 1. AZ?! Bekomme ich dann nicht später 2x einen Grundsteuerbescheid? Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.
Morgen werde ich dann wohl auch noch einmal die Hotline des Finanzamts bemühen.
Liebe Grüße!
ich habe für ein Grundstück mit Wohnhaus zwei Aktenzeichen und zwei verschiedene Grundbuchblattnummern vom Finanzamt erhalten.
1. AZ: Ganz normale Grundbuchblatt des Grundstücks, von dem ich Eigentümer bin. Hier habe ich auch alles korrekt angegeben und das Haus mit Wohnfläche eingetragen.
2. AZ: Andere Grundbuchblattnummer. Die sonstigen Werte (Flur, Flurstück Zähler und Nenner, Fläche und Bodenrichtwert sind identisch mit den Angaben des 1. AZ). Ich habe mir das Blatt im Grundbuch dann angesehen und es handelt sich dabei um ein vom Notar eingetragenes Nießbrauchsrecht für meine Eltern, sowie eine Rückauflassungsvormerkung für meine Eltern. Das ist ja auch von mir und meinen Eltern so gewollt, dass das eingetragen wurde, als ich das Haus überschrieben bekommen habe.
Muss ich denn für dieses 2. AZ dann trotzdem noch einmal die ganzen Daten eintragen und quasi 1:1 kopieren aus dem 1. AZ?! Bekomme ich dann nicht später 2x einen Grundsteuerbescheid? Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.
Morgen werde ich dann wohl auch noch einmal die Hotline des Finanzamts bemühen.
Liebe Grüße!
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