Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zwei Aktenzeichen und Grundbuchblätter für ein Grundstück NRW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zwei Aktenzeichen und Grundbuchblätter für ein Grundstück NRW

    Hallo zusammen,
    ich habe für ein Grundstück mit Wohnhaus zwei Aktenzeichen und zwei verschiedene Grundbuchblattnummern vom Finanzamt erhalten.

    1. AZ: Ganz normale Grundbuchblatt des Grundstücks, von dem ich Eigentümer bin. Hier habe ich auch alles korrekt angegeben und das Haus mit Wohnfläche eingetragen.
    2. AZ: Andere Grundbuchblattnummer. Die sonstigen Werte (Flur, Flurstück Zähler und Nenner, Fläche und Bodenrichtwert sind identisch mit den Angaben des 1. AZ). Ich habe mir das Blatt im Grundbuch dann angesehen und es handelt sich dabei um ein vom Notar eingetragenes Nießbrauchsrecht für meine Eltern, sowie eine Rückauflassungsvormerkung für meine Eltern. Das ist ja auch von mir und meinen Eltern so gewollt, dass das eingetragen wurde, als ich das Haus überschrieben bekommen habe.

    Muss ich denn für dieses 2. AZ dann trotzdem noch einmal die ganzen Daten eintragen und quasi 1:1 kopieren aus dem 1. AZ?! Bekomme ich dann nicht später 2x einen Grundsteuerbescheid? Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.
    Morgen werde ich dann wohl auch noch einmal die Hotline des Finanzamts bemühen.

    Liebe Grüße!

    #2
    Ich glaube, dass da bei der Computerauswertung etwas falsch interpretiert wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo nochmal,
      vielleicht hat ja jemand das gleich Problem gehabt wie ich. Ich habe bei der Hotline angerufen und dort hat man mir gesagt, ich soll das zweite Aktenzeichen einfach ignorieren und die Erklärung nur einmal abgeben.

      LG

      Kommentar

      Lädt...
      X