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Umsatzsteuerbefreite Beträge eintragen

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    Umsatzsteuerbefreite Beträge eintragen

    Hallo, ich bin als umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer eingetragen und mache jetzt zum ersten Mal meine Steuererklärung selber. Jetzt muss ich ja die Anlage EUR ausfüllen. Bei den Ausgaben ist es ja logisch, aber bei den Einnahmen komme ich gerade durcheinander. Ich schreibe ja keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen. Wo muss ich diese Einnahmen eintragen? Ich finde kein passendes Feld dafür.
    Habe es zuerst in Feld 11 eingetragen, aber dann komme ich ganz am Ende auf einen steuerpflichtigen Gewinn. Ich habe aber einen Jahresfreibetrag, wird dieser irgendwo auch eingetragen? Oder wie muss ich da verfahren?
    Ich mache das nebenberuflich. Hauptberuflich bin ich Student. Wenn ich jetzt z.B. 5000€ als steuerpflichtigen Gewinn am Ende erhalte, werde ich darauf die Steuer zahlen? Weil ich nirgendwo sehen kann, dass der Freibetrag davon abgezogen wurde.

    #2
    Zeile 11 der EÜR ist doch nicht zu übersehen.und da ist es auch richtig..

    Ich habe aber einen Jahresfreibetrag, wird dieser irgendwo auch eingetragen? Oder wie muss ich da verfahren?
    Was meinst du damit ? wenn du den Grundfreibetrag meinst, der wird nirgendwo eingetragen. Der ist in den Steuertarif eingearbeitet
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      da trage ich also meine Einnahmen ein, also auch ohne die Umsatzsteuer? Wenn ich das also alles so eintrage und dann einen steuerpflichtigen Gewinn am Ende erhalte, wird dieser dann vom System mit dem Freibetrag verrechnet?

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        #4
        Ok, dann wiederhole ich Charlies Gegenfrage: von welchem Freibetrag ist die Rede?

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          #5
          dem Steuerfreibetrag von 9400€ oder so

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            #6
            Das ist der Grundfreibetrag, der wird über den Steuertarif berücksichtigt, da gibt es nichts einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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