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Eigentumswohnung und Abstellplatz in Tiefgarage in BW

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    Eigentumswohnung und Abstellplatz in Tiefgarage in BW

    Ich bitte nochmals um Hilfe: Meine Schwägerin hat eine Eigentumswohnung 275/10.000 und einen Abstellplatz in der Tiefgarage 10/10.000 - Grundstücksgrpße 3782 m². Beide Anteile haben dieselbe Flurstücksnummer und denselben Bodenrichtwert. Muß ich beide Anteile getrennt eintragen und dann in Anlage GW2 die Gesamtfläche ausrechnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Noch einen schönen Abend.
    vilnia

    #2
    Ja, das geht wie in dieser Tabelle, wobei in BW der errechnete m²-Wert in die Zeile 3 der Anlage Grundstück einzutragen ist .

    Tabelle_TG.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      vielen Dank, die Tabelle ist super! Sie haben mir sehr geholfen!!!!
      LG
      vilnia

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        #4
        Nur ein Hinweis: Ich habe heute beim Finanzamt Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) nachgefragt. Wenn man eine Abforderung mit (verschiedenen) Aktenzeichen sowohl für die Eigentumswohnung als auch für den zugehörigen Tiefgaragenstellplatz bekommen hat, obwohl beide Einheiten auf denselben Flurstücken liegen, muss man jeweils eine Erklärung abgeben und soll in Zeile 30 bei GW 1 auf die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit bzw. die der Sache nach zusammengehörigen Aktenzeichen hinweisen.

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          #5
          Habe heute die Erklärung für meine Schwägerin eingegeben und bin wie in der obigen Tabelle gezeigt, vorgegangen. Alles soweit o.k. Ich habe bei beiden Einträgen, also einmal 275/10000 und für den Abstellplatz 10/10000 - Schlüsselwert erste Fläche eingegeben, da dasselbe Flurstück und derselbe Bodenrichtwert. Allerdings wurde mir dann ein Fehler angezeigt!!!! Hab 1 Std. rumprobiert bis ich dann beim Abstellplatz 10/10000 Schlüsselwert 2. Fläche angeklickt habe und sofort gab es im Formular keinen Fehler mehr???? Ist das so o.k.?
          Vielen Dank für Ihre Hilfe.
          Freundliche Grüße
          Vilnia

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            #6
            Hab 1 Std. rumprobiert bis ich dann beim Abstellplatz 10/10000 Schlüsselwert 2. Fläche angeklickt habe und sofort gab es im Formular keinen Fehler mehr???? Ist das so o.k.?
            Gedacht ist es zwar nicht so, aber das Ergebnis dürfte richtig sein. Zwei Einträge in Zeile 4 der Anlage Grundstück sollte man nur bei

            unterschiedlichen Bodenrichtwerten machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich hoffe, daß die Mitarbeiter beim Finanzamt 104 + 3 m² addieren können (= 107!). Aber vorsichtshalber habe ich heute eine korrigierte Version nochmals abgeschickt. Die ganzen Fehlermeldungen waren meine eigene Schuld. Ich habe im 1. Formular beide Flächen eingegeben mit Schlüsselwert 1 und im 2. Formular blöderweise auch beide Flächen einzeln eingetragen. Daher immer die Fehlermeldung. Na ja, das kommt davon, wenn man meint, auch mit fast 80 Jahren kann man alles selbst machen *lach*
              Noch einen schönen Sonntag!
              Vilnia

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