Grundsteuer Hessen Fehlermeldung falsches Aktenzeichen!?

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  • toerthli
    Neuer Benutzer
    • 01.08.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer Hessen Fehlermeldung falsches Aktenzeichen!?

    Ich habe alle notwendigen Eingaben zur Erfassung eines Grundstückes gemacht. Als Prüfergebnis erhalte ich immer die Meldung "Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen." Das Aktenzeichen ist richtig eingegeben (ohne Leerzeichen).
    Als mögliche Fehlerquellen werden die "Startseite des Formulars" und "Hauptvordruck (HGrSt1) - Angaben zur Festsetzung/Feststellung" genannt.
    Als Fehler auf der Startseite wird das Aktenzeichen bemängelt. Dieses habe ich wie gesagt richtig eingegeben.(16stellig ohne Leerzeichen).
    Beim zweiten Hinweis wird die Art der wirtschaftlichen Einheit bemängelt. Hier habe ich richtigerweise "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" markiert. Das ist m.E. doch richtig oder?
    Die erforderlichen Angaben in der "Anlage Grundstück (HGrSt2)" zu "1 Grund und Boden" habe ich zutreffend (nur "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens") ausgefüllt.

    Handelt es sich hier um einen Softwarefehler oder wurde mir vom Finanzamt evt. ein falsches Aktenzeichen mitgeteilt?
    Das identische Aktenzeichen befindet sich allerdings auch auf dem Auszug aus dem Liegenschaftsregister.

    Ich hoffe auf schnelle Hilfe.

    Danke
    Zuletzt geändert von toerthli; 01.08.2022, 01:01.
  • Katja Hoffmann
    Neuer Benutzer
    • 25.05.2008
    • 74

    #2
    Hallo toerthli,

    handelt es sich evtl. um ein Grundstück zur Land- und Forstwirtschaft ?
    Den Spaß hatte ich nämlich auch, dazu gehört dann auch eine andere Anlage.
    Gruß Katja

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    • toerthli
      Neuer Benutzer
      • 01.08.2022
      • 2

      #3
      Hallo Katja,

      ja, es ist ein landwirtschaftliches Grundstück.
      Da es aber weder bewirtschaftet wird noch verpachtet ist bin ich davon ausgegangen, dass es unter "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" definiert wird.
      Ich habe Deinen Hinweis befolgt und als Anlage "Land- und Forstwirtschaft HGrSt3" ausgewählt und ausgefüllt und siehe da:

      ES HAT FUNKTIONIERT - ICH BIN DURCH!

      Vielen lieben Dank für Deine schnelle Hilfe

      Torsten
      Zuletzt geändert von toerthli; 01.08.2022, 08:08.

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      • Katja Hoffmann
        Neuer Benutzer
        • 25.05.2008
        • 74

        #4
        Hallo Torsten,

        freut mich, dass ich Dir helfen konnte.
        Ich hatte das Problem nämlich genauso wie Du: Nicht bewirtschaftete und nicht verpachtete Wiese...
        Gruß Katja

        Kommentar

        • JupiNeu
          Neuer Benutzer
          • 11.08.2022
          • 8

          #5
          Hallo Katia,
          habe die gleiche Fehlermeldung wie Torsten, allerdings ist es wirklich nur ein privates unbebautes Grundstück ohne Zugehörigkeit zu einem Betrieb.
          Was kann da die Ursache sein?

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          • JupiNeu
            Neuer Benutzer
            • 11.08.2022
            • 8

            #6
            Die Abgabefrist rückt immer näher - auf die Anfrage an Katja kommt keine Antwort. An wen kann ich mich sonst noch richten?

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            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Du kannst selbst in deinen bisherigen Einheitswertbescheid schauen, ob es Grundvermögen oder land- und forstwirtschftliches Vermögen war. Danach bestimmt sich indirekt die Anlage zur Grundsteuererklärung.

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              • Katja Hoffmann
                Neuer Benutzer
                • 25.05.2008
                • 74

                #8
                JupiNeu: wenn es nicht das Problem wie oben beschrieben ist, kann ich Dir auch leider nicht weiterhelfen. Einen landwirtschaftlichen Betrieb habe ich auch nicht, trotzdem muss ich die Grundsteuererklärung für Land- und Forstwirtschaft abgeben.
                Gruß Katja

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                • JupiNeu
                  Neuer Benutzer
                  • 11.08.2022
                  • 8

                  #9
                  Danke Kloebi,
                  im bisherigen "Grundbesitzabgabenbescheid" (ist das unter Einheitswertbescheid zu verstehen?) der Gemeinde steht unter Grundstückslage "Stückland". Mehr kann ich daraus nicht entnehmen. Definitiv ist es ein unbebautes Grundstück (Garten, Wiese).

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                  • JupiNeu
                    Neuer Benutzer
                    • 11.08.2022
                    • 8

                    #10
                    Danke Katja,
                    Ich hatte es vorher auch schon mit "Grundsteuererklärung für Land- und Forstwirtschaft" versucht, dann kommt aber immer die Fehlermeldung, dass kein Gebäude-Formular ausgefüllt ist.
                    Es gibt eben kein Gebäude auf dem Grundstück, was soll ich da ausfüllen?

                    Kommentar

                    • JupiNeu
                      Neuer Benutzer
                      • 11.08.2022
                      • 8

                      #11
                      @Kloebi: habe noch weiter gesucht, im Kaufvertrag steht: Grundbuchbestand Flur xx Flurstück yy Ackerland

                      Kommentar

                      • Kloebi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.02.2011
                        • 4670

                        #12
                        Im Jahr nach dem Kauf hast du sicher einen Einheitswertbescheid zum 01.01. erhalten. Bisher hat noch jeder den gefunden, auch wenn er vorher behauptet hat, keinen zu haben. Bisher wurde ja auch Grundsteuer bezahlt, das ist ohne Einheitswertbscheid nicht möglich.

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                        • JupiNeu
                          Neuer Benutzer
                          • 11.08.2022
                          • 8

                          #13
                          Danke Kloebi, werde weiter suchen - gekauft wurde es 2008, ist halt schon lange her. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, den Einheitswertbescheid einzusehen?

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                          • multi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2018
                            • 4268

                            #14
                            Zitat von JupiNeu Beitrag anzeigen
                            Danke Katja,
                            Ich hatte es vorher auch schon mit "Grundsteuererklärung für Land- und Forstwirtschaft" versucht, dann kommt aber immer die Fehlermeldung, dass kein Gebäude-Formular ausgefüllt ist.
                            Die Fehlermeldung, dass das Az nicht zur Art des Grundstücks passt, ist also wie durch ein Wunder weg, wenn du LuF wählst?
                            Ansonsten sind die exakten Texte von Fehlermeldungen immer sinnvoll. Der Begriff Gebäudeformular ist bestimmt nicht original.

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                            • JupiNeu
                              Neuer Benutzer
                              • 11.08.2022
                              • 8

                              #15
                              Hallo multi, Fehlermeldungen sind inzw. auf zwei gewachsen: "Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden."
                              Von vorne bis hinten nochmals alles durchgegangen, komme nirgends zu Anlage LuF!
                              Wo steckt die?

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