Grundsteuer - Abgabe für Ehefrau ?

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  • Settefratelli
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer - Abgabe für Ehefrau ?

    Wie kann man die Grundsteuerdaten der Ehefrau über das eigene bestehende Konto miterfassen? Ausserdem verstehe ich die Fehhlermeldung nicht: Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
      • Hauptvordruck (GW1)
    LG
    Zuletzt geändert von Settefratelli; 01.08.2022, 13:28.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Indem man eine Grundsteuererklärung für das Grundstück der Ehefrau ausfüllt und elektronisch übermittelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      vermutlich fehlt die Anlage Grundstück

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Oder es fehlen Angaben in Zeile 11 des Hauptvordrucks. Das sind Pflichtfelder, auch bei der untersten Zeile muss eine Auswahl erfolgen.

        Ursprünglich bestand der Beitrag #1 nur aus dem 1. Satz, darauf bezog sich meine Antwort im Beitrag #2.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Settefratelli
          Neuer Benutzer
          • 18.07.2022
          • 2

          #5
          Danke...irgendwo hatte ich gelesen ich müsste für jeden weiteren ebenfalls ein Elster-Konto anlegen. LG

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Zitat von Settefratelli Beitrag anzeigen
            irgendwo hatte ich gelesen ich müsste für jeden weiteren ebenfalls ein Elster-Konto anlegen
            Wer behauptet denn sowas?

            Kommentar

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