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Grundsteuer Bayern Bruchteilsgemeinschaft vs Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Bayern Bruchteilsgemeinschaft vs Erbengemeinschaft

    Hallo Zusammen,

    eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus wurde zu gleichen Teilen vor ca 10 Jahren an mich und meinem Bruder verschenkt.
    Muss ich im Hauptvordruck nun
    6 Bruchteilsgemeinschaft
    oder
    5 Erbengemeinschaft
    eintragen? Ich verstehe den Unterschied nicht.
    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    #2
    Bei Schenkung ist man rechtlich keine Erbengemeinschaft, Wenn die Schenkung aber mit bestimmten Auflagen verbunden war,

    wie z. B., dass nicht jeder von euch frei über seinen halben Anteil verfügen kann, dann passt auch Bruchteilsgemeinschaft nicht.

    Dann würde ich Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen auswählen.

    Für die Bewertung ist das alles völlig belanglos
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Es besteht noch ein Nießbrauch der Eltern und der eine Bruder darf ohne Zustimmung des anderen nicht verkaufen.
      "Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen"würde doch nur bei einem unbebauten Grundstück passen oder?
      Wir haben ja hier eine Wohnung. Aber warscheinlich ist das Fachsprache, in der ich nicht gut bin ;-)...

      Kommentar


        #4
        Das passt für ein bebautes Grundstück doch ebenso. Als Grundstück gilt auch Wohnungseigentum
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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