Hallo,
ich will einen Monitor, den ich mir letztes Jahr für meine Arbeit im Home-Office gekauft habe und den ich zusammen mit meinem Dienst-Laptop (vom Arbeitgeber gestellt) nutze, als Arbeitsmittel geltend machen.
Hierzu 2 Fragen:
1. Ich habe den Monitor in Anlage N unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" eingetragen. Bei "Art der Arbeitsmittel" kann man ja keinen Freitext eingeben, sondern nur eine Kategorie auswählen. Ich habe hier "Computer" ausgewählt, da das am besten passt. Ist das korrekt? Es wirkt etwas komisch, da ein Monitor nun mal kein Computer ist, aber die anderen Kategorien passen noch weniger.
2. Preis: Der Monitor kostet 879 € brutto. In der Anleitung steht, dass bei einem Preis bis 800 € netto der Aufwand im Jahr der Bezahlung voll abgesetzt werden kann. Ist es korrekt, wenn ich unter "Betrag" den Bruttobetrag angebe, und wird das Finanzamt dann automatisch berücksichtigen, dass der Netto-Betrag unter 800 € liegt und damit voll absetzbar ist?
Vielen Dank.
ich will einen Monitor, den ich mir letztes Jahr für meine Arbeit im Home-Office gekauft habe und den ich zusammen mit meinem Dienst-Laptop (vom Arbeitgeber gestellt) nutze, als Arbeitsmittel geltend machen.
Hierzu 2 Fragen:
1. Ich habe den Monitor in Anlage N unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" eingetragen. Bei "Art der Arbeitsmittel" kann man ja keinen Freitext eingeben, sondern nur eine Kategorie auswählen. Ich habe hier "Computer" ausgewählt, da das am besten passt. Ist das korrekt? Es wirkt etwas komisch, da ein Monitor nun mal kein Computer ist, aber die anderen Kategorien passen noch weniger.
2. Preis: Der Monitor kostet 879 € brutto. In der Anleitung steht, dass bei einem Preis bis 800 € netto der Aufwand im Jahr der Bezahlung voll abgesetzt werden kann. Ist es korrekt, wenn ich unter "Betrag" den Bruttobetrag angebe, und wird das Finanzamt dann automatisch berücksichtigen, dass der Netto-Betrag unter 800 € liegt und damit voll absetzbar ist?
Vielen Dank.
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