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Monitor als Arbeitsmittel geltend machen

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    Monitor als Arbeitsmittel geltend machen

    Hallo,

    ich will einen Monitor, den ich mir letztes Jahr für meine Arbeit im Home-Office gekauft habe und den ich zusammen mit meinem Dienst-Laptop (vom Arbeitgeber gestellt) nutze, als Arbeitsmittel geltend machen.

    Hierzu 2 Fragen:

    1. Ich habe den Monitor in Anlage N unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" eingetragen. Bei "Art der Arbeitsmittel" kann man ja keinen Freitext eingeben, sondern nur eine Kategorie auswählen. Ich habe hier "Computer" ausgewählt, da das am besten passt. Ist das korrekt? Es wirkt etwas komisch, da ein Monitor nun mal kein Computer ist, aber die anderen Kategorien passen noch weniger.

    2. Preis: Der Monitor kostet 879 € brutto. In der Anleitung steht, dass bei einem Preis bis 800 € netto der Aufwand im Jahr der Bezahlung voll abgesetzt werden kann. Ist es korrekt, wenn ich unter "Betrag" den Bruttobetrag angebe, und wird das Finanzamt dann automatisch berücksichtigen, dass der Netto-Betrag unter 800 € liegt und damit voll absetzbar ist?

    Vielen Dank.

    #2
    Warum hast Du's nicht probiert?

    Freitext.PNG

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Warum hast Du's nicht probiert?
      Danke für den Hinweis, auf die Idee war ich nicht gekommen. Ist ja auch eher ungewöhnlich, dass man in eine Auswahlliste auch Freitext eingeben kann.
      Bleibt die Frage nach dem Betrag.

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        #4
        Bei Computerkram ist inzwischen alles sofort abzugsfähig. Corona.

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          #5
          Zitat von euser2 Beitrag anzeigen
          Bleibt die Frage nach dem Betrag.
          Abgesehen davon, dass die nichts mit Elster zu tun hat, weiß das FA, dass 800€ netto 952€ brutto sind.

          Und man korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber mir ist nicht bekannt, dass nicht mehr gelten würde, dass für Computerhardware und Software die Nutzungsdauer auf ein Jahr verkürzt wurde und auch nicht beanstandet wird, wenn die Abschreibung komplett im Jahr der Anschaffung erfolgt.

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            #6
            Und das ganze ist eh völlig sinnlos, wenn es ansonsten keine Werbungskosten gibt (wegen der 1.000 € Pauschale, neuerdings 1.200?).

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