Muss man die auf einem Grundstück stehenden und extern vermieteten Garagen angeben? Sie gehören nicht unbedingt zur Wohnung, können aber separat zugemietet werden
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer NRW Garagen extern vermietet
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Sie gehören nicht unbedingt zur Wohnung, können aber separat zugemietet werdenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Garagen stehen auf dem erklärten Wohngrundstück, sind aber separat z.T. an Fremde vermietet. Garagen sind ja eigentlich kein Wohnraum und da sie nicht direkt der Wohnung zugeordnet sind dürften sie auch nicht zu der Wohnfläche der erklärten Wohnungen hinzugerechnet werden oder? Es handelt sich hier um ein Wohngrundstück, nicht um eine Eigentumswohnung. Es ist sogar so, dass ein Teil der Garagen auf einem separaten Flurstück stehen, das sonst nicht mit einem Wohnhaus bebaut ist.
Also in Kurzform: Teilstück 1 ==> Wohnhaus und 4 Garagen; Teilstück 2 ==> 4 Garagen
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Es ist sogar so, dass ein Teil der Garagen auf einem separaten Flurstück stehenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Also 2016 wurde der Einheitswert neu erstellt: Dabei hat man folgendermaßen gerechnet: Bauteil 1: Jahresrohmiete xxxx Wohnzwecke ohne weitere Zuschläge und Bauteil 2: Jahresrohmiete yyyy Wohnzwecke ohne weitere Zuschläge.
Beide Werte wurden dann zu einem Wert zusammen gerechnet.
Im Grundbuch stehen die Flurstücke beide mit Hof- und Gebäudeflächen.
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