Haushalnahe Aufwendungen

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  • Ini-2022
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2022
    • 3

    #1

    Haushalnahe Aufwendungen

    Hallo,
    bin neu im Forum und habe eine Frage. Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses und vermieten zu 50%. Unter Haushaltnahe Aufwendungen-Handwerkerleistungen, unter selbst getragene Rechnungsbeträge habe ich eine Summe z.B. 100€ eingetragen. Muss ich bei den Gesamtkosten die anteilige Summe(50€), oder werden dort wieder die 100€ eingetragen?

    LG Ina

  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Wenn nur die Hälfte auf die eigengenutzte Wohnung entfällt, darfst du auch nur die Hälfte eintragen. Die andere Hälfte sind ja Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung,

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    • Ini-2022
      Neuer Benutzer
      • 02.08.2022
      • 3

      #3
      Danke für die schnelle Rückantwort.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Es kann natürlich auch Handwerkerleistungen geben, die nur die eigengenutzte Wohnung betreffen oder nur die vermietete Wohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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