Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Haushalnahe Aufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Haushalnahe Aufwendungen

    Hallo,
    bin neu im Forum und habe eine Frage. Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses und vermieten zu 50%. Unter Haushaltnahe Aufwendungen-Handwerkerleistungen, unter selbst getragene Rechnungsbeträge habe ich eine Summe z.B. 100€ eingetragen. Muss ich bei den Gesamtkosten die anteilige Summe(50€), oder werden dort wieder die 100€ eingetragen?

    LG Ina


    #2
    Wenn nur die Hälfte auf die eigengenutzte Wohnung entfällt, darfst du auch nur die Hälfte eintragen. Die andere Hälfte sind ja Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung,

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Rückantwort.

      Kommentar


        #4
        Es kann natürlich auch Handwerkerleistungen geben, die nur die eigengenutzte Wohnung betreffen oder nur die vermietete Wohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X