Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Ich habe eine spezielle Frage zur Wohnflächenangabe bzw. Berechnung für Zwecke der Grundsteuer für Bayern. Die Verweise, FAQs u.ä. sind in meinen Augen für den Fall nicht ganz eindeutig bzw. vage und die Dame von der Hotline könnte hier auch nur „pauschal“ antworten.
In meinem Fall haben wir ein Haus gekauft, bei dem im Keller ein Raum mit Laminat und einer Heizung ausgestattet ist. Weitere Dämmungen gibt es nicht. Die Fenster (2) sind jeweils ca. 130x130 (inkl. Rahmen) – also nicht die üblichen Schachtfenster. Die Höhe des Raumes ist ca. 2,2m.
In der Ausfüllhilfe/Anleitung steht:
Die Grundflächen von Zubehörräumen brauchen Sie nicht in der Erklärung eintragen. Zubehörräume sind unter anderem:
Kellerräume, soweit es sich nicht um Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrechts handelt
…
Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche.
In der Wohnflächenverordnung finde ich keinen Hinweis auf die tats. Nutzung o.ä. – lediglich auf Kellerräume im allgemeinen, die ausgeschlossen sind.
In der bay. Bauordnung ist bei Aufenthaltsräumen eine Raumhöhe von 2,40m definiert (DG 2,2) – demnach wäre der Raum also „raus“. In den Hinweisen/FAQs zur Grundsteuer (Homepage) ist für den Fall Keller allerdings „Aufenthaltsräume mit min. 2,20m“ beschrieben – also wieder anders und sogar abweichend zur Bauordnung beschrieben.
Ich bin entsprechend frustriert, da ich gerne eine klare Orientierung und es gerne „nachlesbar“ hätte.
Kann hier jemand Orientierung oder Hilfestellung geben?
Danke
VG
Ich habe eine spezielle Frage zur Wohnflächenangabe bzw. Berechnung für Zwecke der Grundsteuer für Bayern. Die Verweise, FAQs u.ä. sind in meinen Augen für den Fall nicht ganz eindeutig bzw. vage und die Dame von der Hotline könnte hier auch nur „pauschal“ antworten.
In meinem Fall haben wir ein Haus gekauft, bei dem im Keller ein Raum mit Laminat und einer Heizung ausgestattet ist. Weitere Dämmungen gibt es nicht. Die Fenster (2) sind jeweils ca. 130x130 (inkl. Rahmen) – also nicht die üblichen Schachtfenster. Die Höhe des Raumes ist ca. 2,2m.
In der Ausfüllhilfe/Anleitung steht:
Die Grundflächen von Zubehörräumen brauchen Sie nicht in der Erklärung eintragen. Zubehörräume sind unter anderem:
Kellerräume, soweit es sich nicht um Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrechts handelt
…
Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche.
In der Wohnflächenverordnung finde ich keinen Hinweis auf die tats. Nutzung o.ä. – lediglich auf Kellerräume im allgemeinen, die ausgeschlossen sind.
In der bay. Bauordnung ist bei Aufenthaltsräumen eine Raumhöhe von 2,40m definiert (DG 2,2) – demnach wäre der Raum also „raus“. In den Hinweisen/FAQs zur Grundsteuer (Homepage) ist für den Fall Keller allerdings „Aufenthaltsräume mit min. 2,20m“ beschrieben – also wieder anders und sogar abweichend zur Bauordnung beschrieben.
Ich bin entsprechend frustriert, da ich gerne eine klare Orientierung und es gerne „nachlesbar“ hätte.
Kann hier jemand Orientierung oder Hilfestellung geben?
Danke
VG
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