Grundsteuer für andere Bundesländer

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  • gindine
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer für andere Bundesländer

    Ich erhalte immer den Hinweis:
    "Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.obwohl ich bebautes Grundstück angeklickt habe. Außerdem weiß ich nicht, was ich bei "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" unter Zeile 10 bei Flur eintragen soll. Bei Gemarkung (Zeile 9) habe ich den Ort eingetragen und bei "Flurstück: Zähler-Nenner" (Zeile 10) die entsprechenden Angaben aus dem Grundbuch.

  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Wurde die Anlage Grundstück beigefügt?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Flur ist kein Pflichtfeld.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • gindine
        Neuer Benutzer
        • 02.08.2022
        • 2

        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Wurde die Anlage Grundstück beigefügt?
        Wo müsste ich die beifügen?

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Wie eine Anlage zur Einkommensteuer auch. Bei geöffnetem Entwurf gibt es links eine Klappleiste.

          Kommentar

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