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Grundsteuer BW: Behandlung eines separaten Außenstellplatzes mit eigenem Az.

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    Grundsteuer BW: Behandlung eines separaten Außenstellplatzes mit eigenem Az.

    Hallo zusammen,

    ich habe nun mal versucht, das (wie ich dachte) nicht zu komplexe modifizierte Bodenwertmodell für Baden-Württemberg an meinem Objekt nachzuvollziehen.
    Während mir der Effekt bei meiner ETW – vorbehaltlich konstantem Hebesatz – noch nachvollziehbar erscheint, bin ich bei meinem separaten Außenstellplatz doch sehr überrascht.

    Die Grundsteuer würde sich hier grob von 5 auf 65 Euro erhöhen.

    Eine gesonderte Behandlung für einen Stellplatz hätte ich jetzt nicht gesehen und auch in ELSTER nicht entdeckt.
    Trotzdem wundert mich die große Differenz zum Status Quo hier einfach.
    Bevor ich die Feststellungserklärung für den Stellplatz abgebe, wollte ich gerne nochmal in die Runde fragen, ob ich hier etwas übersehen habe oder ob das Ganze dann (leider) sein Richtigkeit hat :-)

    Danke schon mal!
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    #2
    Woher wollen sie denn wissen, welcher Hebesatz von der Gemeinde ab 01.01.25 beschlossen wird. Das sind doch Berechnungen mit heutigen Hebesätzen, die können natürlich nicht weiter gelten, wenn das insgesamt aufkommensneutral sein soll.

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      #3
      Was heißt eigenes Aktenzeichen ? Ist das bisher getrennt von der ETW bewertet worden ? Wenn ja, dann gehört das zusammengeführt.

      Ist denn mit dem Stellplatz überhaupt ein eigener Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden ? Wie hoch ist der ?

      Die Nutzfläche des Stellplatzes ist nicht relevant
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Exakt, der Stellplatz wurde bisher getrennt bewertet und besteuert. Ich hatte diesen vor einigen Jahren nachträglich von der Baugesellschaft erworben und seitdem dafür einen separaten Bescheid erhalten. Der Stellplatz bildet ein eigenes Flurstück. Wenn ich das so in ELSTER erfasse, komme ich eben auf die von mir genannten hohen Werte.

        Doofe Frage: Kann ich die Flurstücke denn auch zusammenlegen lassen, wenn sie nicht direkt aneinander grenzen? Hatte da sowas im Kopf...

        Die Anmerkung zu den künftigen Hebesätzen ist natürlich absolut fair. Mir ging es auch weniger um die absoluten als die relativen Veränderungen.

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          #5
          Kann ich die Flurstücke denn auch zusammenlegen lassen, wenn sie nicht direkt aneinander grenzen? Hatte da sowas im Kopf...
          Wenn der Stellplatz in räumlicher Nähe zu deiner Wohnung liegt. sollte das kein Problem sein.

          Du kannst in beiden Erklärungen die Ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung nutzen und die Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen

          Einheit
          unter dem AZ. der ETW beantragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Top, danke. Dann gehe ich damit mal auf das FA zu

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn der Stellplatz in räumlicher Nähe zu deiner Wohnung liegt. sollte das kein Problem sein.

              Du kannst in beiden Erklärungen die Ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung nutzen und die Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen

              Einheit
              unter dem AZ. der ETW beantragen.
              Die Antwort von Charlie halte ich für sehr vernünftig. Die Frage ist, warum ELSTER Grundsteuer hierzu nichts schreibt. Ich habe ein ETW und eine separate Garage in Berlin. Bei haben jeweils eine eigene Steuernummer, sodass ich zwei verschiedene Grundsteuerbescheide erhalte. So wie Charlie24 das mir in meiner separaten Frage erklärt hat, habe ich das bei mir eingetragen und ich erhielt auch keine Fehlermeldung. Allerdings hat mich ein Nachbar auf den Punkt 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert in der Anlage GW2 verwiesen, wo die Garage als Nichtwohngrundstück aufgeführt werden kann. Das kollidiert allerdings mit dem Punkt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens im Hauptvordruck (GW1). In Punkt 3 ist es nicht möglich, die gleiche Fläche einzutragen wie bei der ETW, obwohl ETW und Garage auf einem Grundstück im Grundbuch stehen (bestehend aus 4 Flurstücken). Hier sind also mehrere Probleme, die noch gelöst werden müssen. Kann jemand hier eine Lösung vorschlagen? Besten Dank im Voraus?

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                #8
                Meine Frau hat auch eine Garage auf einem Grundstück 200 Meter vom Haus entfernt. Die hat eine eigene Flurnummer, ein eigenes Aktenzeichen und einen eigenen Einheitswertbescheid. Wir habe dann halt zwei schnelle statt eine umfangreichere Grundsteuererklärung abgegeben und es hat uns auch bisher nicht gestört, für die Garage separat 12 Eruo Grundsteuer im Jahr zu bezahlen.

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                  #9
                  Die Frage ist, warum ELSTER Grundsteuer hierzu nichts schreibt.
                  In der Anleitung für Bayern findet man dazu sehr wohl Anmerkungen und das hat hier auch steuerliche Auswirkungen, da die Nutzflächen von Garagen,

                  die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, bis zu 50 m² anrechnungsfrei bleiben, während die Nutzflächen von Garagen, die keiner Wohnnutzung zugeordnet

                  sind, ab dem ersten m² in die Bemessungsgrundlage einfließen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in Hamburg und Niedersachsen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Meine Frau hat auch eine Garage auf einem Grundstück 200 Meter vom Haus entfernt. Die hat eine eigene Flurnummer, ein eigenes Aktenzeichen und einen eigenen Einheitswertbescheid. Wir habe dann halt zwei schnelle statt eine umfangreichere Grundsteuererklärung abgegeben und es hat uns auch bisher nicht gestört, für die Garage separat 12 Eruo Grundsteuer im Jahr zu bezahlen.
                    Die heutigen 5€ stören mich auch nicht wirklich. Wenn ich allerdings die Erklärung so abgebe wie oben dargestellt, zahle ich grob 1/3 im Vergleich zu meiner ETW. Das sind dann einige Euro mehr als heute

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