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Grundsteuererklärung nachträglich korrigieren

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    Grundsteuererklärung nachträglich korrigieren

    Guten Tag,

    leider habe ich vorzeitig den Übermittlungsbutton geklickt und müsste jetzt nachträglich noch etwas an meiner Grundsteuererklärung korrigieren.

    Weiß jemand wie dies möglich ist und könnte mir behilflich sein?

    Vielen Dank für die Auskunft.

    #2
    Eine neue Erklärung starten, die übermittelten Daten übernehmen, speichern, ergänzen und neu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach, super wenn es so einfach geht...

      Vielen Dank für die Information.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eine neue Erklärung starten, die übermittelten Daten übernehmen, speichern, ergänzen und neu übermitteln.
        Von wegen, hat bei mir leider nicht funktioniert. Habe schon im Juli eine Woche nach Versand noch einen Fehler korrigiert und die Erklärung nochmals verschickt. Aber heute bekam ich den Grundsteuerbescheid, der trotzdem auf Basis der fehlerhaften Erklärung erstellt wurde. Und das, obwohl die Übermittlung in meiner ELSTER-Formularliste aufgeführt ist und ich auch ein Transferticket erhalten habe. Die korrigierte Erklärung wurde also überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei wurde mir von meinem FA auf Anfrage mitgeteilt, dass eine alte Erklärung durch eine neue überschrieben würde und somit quasi gelöscht sei. Alles fake news, jetzt darf ich mich mit dem FA rumschlagen und den Bescheid zeitaufwändig mit einem Widerspruch anfechten, so ein Mist :-(

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          #5
          Überschrieben wird natürlich nichts, beim Finanzamt kommen beide Erklärungen an. In aller Regel funktioniert das mit der Bearbeitung der

          neueren Erklärung nach meinen Erfahrungen (aus dem Bereich Einkommensteuer) schon. Es hängt natürlich auch vom Zeitabstand ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es hängt natürlich auch vom Zeitabstand ab.
            ... der in meinem Falle ca. 2 Monate von der Korrektur bis zur Bearbeitung betrug. Dann werde ich halt morgen beim FA anrufen und fragen, warum sie denn nicht die korrigierte Version genommen haben. Ich vermute, die arbeiten das stur nach dem zeitlichen Eingang ab, ohne zu schauen, ob es eine zweite, korrigierte Erklärung dazu gibt.

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              #7
              ... ohne zu schauen, ob es eine zweite, korrigierte Erklärung dazu gibt.
              Die sehen die Dublette sehr wohl und nach meiner Kenntnis werden diese Korrekturfälle generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die sehen die Dublette sehr wohl und nach meiner Kenntnis werden diese Korrekturfälle generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.
                Hallo,

                In meinem Fall auch „leider nicht“…
                Habe ebenfalls eine korrigierte Erklärung hinterhergeschickt in dem festen Glauben, dass jeweils die zuletzt übermittelte Fassung für die Bearbeitung relevant ist. So wird es in den Foren jedenfalls beschrieben.

                Nun kam der Bescheid, basierend auf meiner (fehlerbehaften) Erstübermittlung.
                Ich habe beim FA angerufen um auf die korrigierte Fassung aufmerksam zu machen. Bekam als Antwort, dass die erste Fassung als „fehlerfrei“ bei ihnen durchgelaufen sei und weitere Fassungen daher nicht bei ihnen erschienen.

                Nun ja, der Fehler war ja nicht formal sondern eine falsch eingetragene Zahl, insofern konnte es „dem System“ nicht als Fehler auffallen. Andernfalls hätte ich die Erklärung ja gar nicht abschicken können…

                Jedenfalls gäbe es seitens des FA keine Möglichkeit, die zweite Übermittlung zu bearbeiten, sondern ich muss schriftlich Widerspruch einlegen. Dann erhalte das FA den Fall zur Wiederauflage und bearbeite neu.

                Von „automatisch“ kann also keine Rede sein. Schade, ich dachte, das Letztübermittelte würde jeweils gelten. Wäre so schön einfach und sicher gewesen!
                Nun forste ich zur Sicherheit alle mehrfach übermittelten Bescheide des letzten Jahres durch. Wer weiß, auf welcher Basis die Bescheide verschickt wurden…



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                  #9
                  Bei der Einkommensteuer hat das System mit den Dubletten bisher nach meiner Erfahrung funktioniert, es sei denn, der zeitliche Abstand

                  zwischen Erst- und Korrekturübermittlung war so groß. dass die erste Erklärung bereits bearbeitet war. Anscheinend versucht man jetzt,

                  möglichst viele Erklärungen vollautomatisiert abzuarbeiten. Wenn das bereits ein paar Tage nach dem Eingang auf dem Server erfolgt, dann

                  ist der Fall durch, bevor die Korrektur überhaupt eingeht. Das ist aber nicht in allen Bundesländern so. Hier hat jemand im August berichtet,

                  dass ihm sein Finanzamt gesagt hat er solle einfach eine korrigierte Erklärung übermitteln, obwohl die erste Übermittlung bereits 4 Wochen

                  her war.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ?(…) Anscheinend versucht man jetzt,

                    möglichst viele Erklärungen vollautomatisiert abzuarbeiten. Wenn das bereits ein paar Tage nach dem Eingang auf dem Server erfolgt, dann

                    ist der Fall durch, bevor die Korrektur überhaupt eingeht. Das ist aber nicht in allen Bundesländern so. Hier hat jemand im August berichtet,

                    dass ihm sein Finanzamt gesagt hat er solle einfach eine korrigierte Erklärung übermitteln, obwohl die erste Übermittlung bereits 4 Wochen

                    her war.
                    Meine korrigierte Fassung wurde 4 Tage (das ist m.E. kein langer Zeitraum) nach der ersten elektronisch übermittelt. Selbst, wenn das FA super schnell bearbeitet hat, müsste die Dublette doch noch später bei ihnen „aufpoppen“?

                    Das Bundesland ist übrigens NRW.

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                      #11
                      Zitat von Uli Beitrag anzeigen
                      Selbst, wenn das FA super schnell bearbeitet hat, müsste die Dublette doch noch später bei ihnen „aufpoppen“?
                      Wenn die Bearbeitung durch ist, ist sie durch, was soll da noch nachträglich aufpoppen.

                      Ansonsten fußt alles, was hier gesagt wird, im Wesentlichen auf Erfahrungen von der ESt. Da funktioniert es sehr gut, dass die jüngste Übermittlung bearbeitet wird, aber natürlich auch nicht, wenn die ältere schon durch ist.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Wenn die Bearbeitung durch ist, ist sie durch, was soll da noch nachträglich aufpoppen.

                        Ansonsten fußt alles, was hier gesagt wird, im Wesentlichen auf Erfahrungen von der ESt. Da funktioniert es sehr gut, dass die jüngste Übermittlung bearbeitet wird, aber natürlich auch nicht, wenn die ältere schon durch ist.
                        Das stimmt, bei der ESt funktioniert das Prinzip gut!
                        Vielleicht ist man mit der Masse an Bearbeitungsbedarf der Grundsteuererklärung überfordert und hat auf „Schnellsystem“ geschaltet um überhaupt noch hinterher zu kommen.

                        Dennoch wäre es gut, wenn das den Erklärenden bei Elster irgendwo mitgeteilt würde. Ich glaube nämlich nicht, dass jeder, der noch korrigierte Erklärungen übermittelt hat, seinen Bescheid akribisch durchforstet. Mir ist es auch nur per Zufall aufgefallen.

                        Naja, wieder was gelernt und wachsam bleiben ist immer gut…

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                          #13
                          Zitat von Uli Beitrag anzeigen

                          Nun kam der Bescheid, basierend auf meiner (fehlerbehaften) Erstübermittlung.
                          Ich habe beim FA angerufen um auf die korrigierte Fassung aufmerksam zu machen. Bekam als Antwort, dass die erste Fassung als „fehlerfrei“ bei ihnen durchgelaufen sei und weitere Fassungen daher nicht bei ihnen erschienen.

                          Jedenfalls gäbe es seitens des FA keine Möglichkeit, die zweite Übermittlung zu bearbeiten, sondern ich muss schriftlich Widerspruch einlegen. Dann erhalte das FA den Fall zur Wiederauflage und bearbeite neu.

                          Von „automatisch“ kann also keine Rede sein. Schade, ich dachte, das Letztübermittelte würde jeweils gelten. Wäre so schön einfach und sicher gewesen!
                          Nun forste ich zur Sicherheit alle mehrfach übermittelten Bescheide des letzten Jahres durch. Wer weiß, auf welcher Basis die Bescheide verschickt wurden…
                          Genau diese Auskunft bekam ich von meinem FA-Sachbearbeiter auf meine tel. Anfrage auch. Nur wenn ich die zweite, korrigierte Version noch am selben Tag wie die erste abgeschickt hätte, könne diese vom System verwendet werden. Danach ginge eine Korrektur nur noch über einen schriftlichen Widerspruch, der dann aber nicht mehr automatisch, sondern (sehr zeitaufwendig) manuell bearbeitet werden müsse. Das habe ich inzwischen auch gemacht mit Verweis auf das Versanddatum samt Uhrzeit und Transferticket der korrigierten Version und bin nun echt gespannt, ob diese überhaupt noch aufzufinden ist...

                          Also rationell ist diese Vorgehensweise ganz sicher nicht und die Sachbearbeiter ersticken dadurch in einem Wust von Widersprüchen... Dabei sind sie wohl gar nicht schuld an dieser fürchterlich umständlichen Verfahrensweise, denn diese wurde ganz bestimmt weiter oben festgelegt und die Sachbearbeiter dürfen den Schlamassel nun ausbaden...

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                            #14
                            Zitat von Armer Steuerzahler Beitrag anzeigen

                            Genau diese Auskunft bekam ich von meinem FA-Sachbearbeiter auf meine tel. Anfrage auch. Nur wenn ich die zweite, korrigierte Version noch am selben Tag wie die erste abgeschickt hätte, könne diese vom System verwendet werden.
                            Am selben Tag schicken, sonst kann die Korrektur nicht mehr verwendet werden… Tja, woher soll man DAS wissen? Ich fürchte, diese Regel wird dem „user“ nirgends, aber auch nirgends mitgeteilt.

                            Wie viele Tausend Korrekturen auf diese Weise wohl im Orcus landen…?

                            Schöne Grüße!

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                              #15
                              Zitat von Uli Beitrag anzeigen
                              Am selben Tag schicken, sonst kann die Korrektur nicht mehr verwendet werden… Tja, woher soll man DAS wissen? Ich fürchte, diese Regel wird dem „user“ nirgends, aber auch nirgends mitgeteilt.
                              Da diee mutmaßliche Regel nicht offiziell kommuniziert ist, kann sie auch weder bestätigt noch widerlegt werden Nicht alle Aussagen, die von Mitarbeiter:innen eines FA gemacht werden, sind zwingend korrekt, und selbst wenn, kann das in anderen BL schon wieder anders aussehen.

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