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Grundsteuererklärung RLP Scheune ohne landwirtschaftliche Nutzung

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    Grundsteuererklärung RLP Scheune ohne landwirtschaftliche Nutzung

    Guten Abend,
    ich hatte mich in den letzten Wochen mit der Feststellungserklärung auseinandergesetzt.
    Allerdings bin ich nicht wirklich weitergekommen:
    Mein Grundstück ca 1500m²
    Darauf steht ein Einfamilienhaus vor 1940 gebaut und direkt daneben eine Scheune ca 250m² Grundfläche, die nur als private Abstellfläche genutzt wird.

    Wie gehe ich bei der Abgabe vor?
    Es fängt schon bei der "Art des Grundstücks" an.
    Mache ich hier einfach "Einfamilienhaus" und gebe die Scheune als Garage an?
    Oder muss ich gemischt oder sonstiges angeben?

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der eventuell das gleiche Problem hatte und eine Lösung dafür hat

    Gruß
    Steffen

    #2
    Wie war es denn bisher? Auch nur Einfamilienhaus im Einheitswertbescheid?

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      #3
      Habe ich eben mal nachgeschaut:
      Steht Einfamilienhaus drin. Was aber mache ich mit der Scheune? Gebe ich die als eine Garage an? Meine Autos stehen nicht drin. Oder gebe ich die gar nicht an und nur die Wohnfläche des Hauses?

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        #4
        In § 249 BewG steht zur Klassifizierung als Einfamilienhaus folgendes:

        Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

        Bei einer so großen Scheune dürften mehr als 50% der gesamten Wohn- und Nutzfläche auf die Scheune entfallen. Wie solche leerstehenden Objekte

        nach Bundesrecht dann letztlich bewertet werden, habe ich jetzt auch nicht im Kopf, ich weiß nur. dass sie keiner Landwirtschaft zugeordnet werden

        dürfen. In Bayern wäre das z. B.möglich, wenn es noch eine Stückländerei gibt, ansonsten gibt es in Bayern auch nur einen sog. erweiterten Erlass.

        Wir werden hier im Anwenderforum nicht jede Rechtsfrage zum neuen Bewertungsrecht für Zwecke der Grundsteuer rechtssicher beantworten

        können, Steuerberatung ist ohnehin nicht erlaubt. Wenn das Grundstück noch die Bedingungen für ein Einfamilienhaus erfüllt, müssten die

        Nutzflächen zu der Wohnfläche addiert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich verstehe das also richtig, dass die Scheune mit dem gleichen "Wert" berechnet wird wie ein Wohnhaus? Hieße im Umkehrschluss, wenn es als Haus ausgebaut ist, kostet es das gleiche?
          Dann reiße ich das Ding ja besser ab....

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            #6
            ... dass die Scheune mit dem gleichen "Wert" berechnet wird wie ein Wohnhaus?
            Das weiß ich nicht wirklich, das habe ich doch auch geschrieben. Da müsste ich mich jetzt intensiv mit dem neuen Bewertungsrecht des Bundes

            befassen, wie stark da künftig Wohn- und Nutzflächen insgesamt eine Rolle spielen. Da wir nur Grundbesitz in Bayern haben, habe ich mich bisher

            nur damit intensiv befasst. Wie haben auch so einen Scheunenfall, der zu einer Verdoppelung des Grundsteuermessbetrags führen wird. Da wird

            es nur eine Härtefallregelung über einen erweiterten Erlass geben, das wird frühestens 2024 von der Gemeinde zu entscheiden sein. Abriss ist in

            unserem Fall deutlich zu teuer, der kostet das Hundertfache der Grundsteuermehrbelastung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ja hattest du geschrieben. Danke trotzdem auf jeden Fall schon mal. Vielleicht hat sich ja noch jemand aus den anderen Ländern damit befasst

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