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Grundsteuererklärung - Nichtwohngrundstücke zum Sachwert - Carports und Ähnliches

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    Grundsteuererklärung - Nichtwohngrundstücke zum Sachwert - Carports und Ähnliches

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Thema "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert", es steht in der Hilfe von Elster, dass "Carports und Ähnliches" sind Beispiele für Nichtwohngrundstücke zum Sachwert.

    Meine Frage wäre, ich habe zwei Stellplätze auf meinem Grundstück neben dem Haus. Gehören beide Stellplätze zu "Carport und Ähnliches" ?

    Auf Eure Antwort freue ich mich.

    Viele Grüße
    Ghaith
    Viele Grüße
    Ghaith

    #2
    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Thema "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert", es steht in der Hilfe von Elster, dass "Carports und Ähnliches" sind Beispiele für Nichtwohngrundstücke zum Sachwert.

    Meine Frage wäre, ich habe zwei Stellplätze auf meinem Grundstück neben dem Haus. Gehören beide Stellplätze zu "Carport und Ähnliches" ?

    Auf Eure Antwort freue ich mich.

    Viele Grüße
    G.G.
    Viele Grüße
    Ghaith

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      #3
      Ich hab die beiden Threads zusammengeführt. Einer davon wurde unter ElsterFormular gestartet.

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        #4
        Meine Frage wäre, ich habe zwei Stellplätze auf meinem Grundstück neben dem Haus.
        Die gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, die werden nicht gesondert bewertet. Stellplätze im Freien sind überhaupt nicht einzutragen..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          alles klar - danke Charlie für die schnelle Rückmeldung.
          Viele Grüße
          Ghaith

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            #6
            Charlie24 auch hier eine Garage sollte nicht eingetragen, wenn die Garage sich auf demselben Grundstück des Einfamilienhauses befindet, da sie zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört - obwohl die Antwort mir klar ist, könntest Du bitte kurz trotzdem bestätigen (bevor ich heute die Steuererklärung abgebe) - Danke.
            Viele Grüße
            Ghaith

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              #7
              ... könntest Du bitte kurz trotzdem bestätigen (bevor ich heute die Steuererklärung abgebe)
              Wenn dein Haus in einem der 11 Bundesländer liegt, die Bundesrecht anwenden, ist nur die Anzahl der Garagenstellplätze anzugeben,

              die Nutzfläche der Garage ist nicht zu erfassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Charlie24 danke für die Rückmeldung. Das Haus liegt in NRW. Ich dachte ein "Nichtwohngrundstück" ist ein Grundstück außerhalb des Hausgrundstückes. In diesem Fall, soll ich dann die Garage dann eintragen.
                Viele Grüße
                Ghaith

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                  #9
                  Wenn die Garage auf einem Flurstück steht, das an dein Hausgrundstück angrenzt, ist das in der Regel keine eigene wirtschaftliche Einheit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich denke ich war nicht klar sorry. Die Garage steht im selben Grundstück des Hauses. In diesem Fall muss ich die Garage eintragen.
                    Was ich meinte mit der vorherigen Notiz ist, ich dachte, dass das "Nichtwohngrundstück" nicht dasselbe Grundstück des Hauses ist. Der Name "Nichtwohngrundstück" ist verwirrend.
                    Viele Grüße
                    Ghaith

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                      #11
                      Die Garage steht im selben Grundstück des Hauses. In diesem Fall muss ich die Garage eintragen.
                      Siehe Beitrag #7 ! Der Eintrag erfolgt auf der Teilseite 2 von Seite 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert.

                      Mit Nichtwohngrundstücken sind alle Grundstücke gemeint, die im Sachwertverfahren bewertet werden. Siehe § 250 BewG:

                      https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Charlie24 Danke dir und ein schönes Wochenende
                        Viele Grüße
                        Ghaith

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