Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

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  • makiko
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2022
    • 2

    #1

    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    Hallo, ich bin völlig ratlos, was ich hier angeben soll. Wir ( ich und ehefrau) sind beide Eigentümer des Grunstückes und dem darauf befindlichen Haus. Was muss ich nun bei Zähler und Nenner angeben? Aus den Beispielen geht mir das einfach nicht hervor? Ich wäre einfach für die zwei Zahlen dankbar.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Welcher Zähler und Nenner? Gibt mehrere.

    Bei einem Einfamilienhaus macht das Haus 1/1 der Fläche aus, und wenn es zwei Personen zu gleichen Teilen gehört, hat jeder 1/2. Klingt nicht so kompliziert.

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    • makiko
      Neuer Benutzer
      • 03.08.2022
      • 2

      #3

      Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
      Nenner

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von makiko Beitrag anzeigen
        Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
        Nenner
        Ein Haus, 1/1? Oder?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
          Mit Ausnahme von Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist da immer 1 und 1 zutreffend. Auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser

          können Wohnungseigentum sein !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • heibo
            Neuer Benutzer
            • 01.08.2022
            • 1

            #6
            Bei zwei Eigentümern habe ich 1 als Zähler eingetragen und 2 als Nenner.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Bei zwei Eigentümern habe ich 1 als Zähler eingetragen und 2 als Nenner.
              Das ist nur bei den Eigentumsverhältnissen richtig, nicht beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Da stimmt es in der Regel nur bei

              einer Doppelhaushälfte, die Wohnungseigentum ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Newbie123
                Neuer Benutzer
                • 04.08.2022
                • 9

                #8
                Wenn das nur bei Eigentumsverhältnissen richtig ist, was muss man dann bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" bei Eheleuten mit Grundstück und Einfamilienhaus eingetragen werden? vielen dank

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4268

                  #9
                  Zitat von Newbie123 Beitrag anzeigen
                  Wenn das nur bei Eigentumsverhältnissen richtig ist, was muss man dann bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" bei Eheleuten mit Grundstück und Einfamilienhaus eingetragen werden? vielen dank
                  Es ist zu unterscheiden zwischen Anteil der wirtschaftlichen Einheit und den jeweiligen Besitzanteilen der Eigentümer, die jeweils einzeln erfasst werden.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    ... was muss man dann bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" bei Eheleuten mit Grundstück und Einfamilienhaus eingetragen werden?
                    1 und 1, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Newbie123
                      Neuer Benutzer
                      • 04.08.2022
                      • 9

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      1 und 1, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.
                      danke dir Charlie

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                      • Newbie123
                        Neuer Benutzer
                        • 04.08.2022
                        • 9

                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Es ist zu unterscheiden zwischen Anteil der wirtschaftlichen Einheit und den jeweiligen Besitzanteilen der Eigentümer, die jeweils einzeln erfasst werden.
                        Danke, das du das erwähnt hast, den es handelt sich hier tatsächlich um das Formular, wo die Eigentümer einzeln erfasst werden.

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                        • Ebru123
                          Neuer Benutzer
                          • 31.08.2022
                          • 1

                          #13
                          Hallo, ich habe dasselbe Problem. Bei Einfamilienhaus muss man 1 und 1 eintragen. Was müsste ich bei Zweifamilienhaus eintragen 2 und 2 oder auch 1und 1. vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45932

                            #14
                            Was müsste ich bei Zweifamilienhaus eintragen 2 und 2 oder auch 1und 1. vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
                            Wenn es kein Wohnungseigentum ist, ebenfalls 1 und 1. Das mit 2 und 2 anzugeben, ist absolut unüblich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • Yanka
                              Neuer Benutzer
                              • 09.10.2022
                              • 1

                              #15
                              Hallo! Bin auch ratlos=(
                              Wir (mein Ehemann und ich) besitzen ein Reihenhaus. Im Grundbuch konnte ich nur Folgendes finden: 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/16 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/29 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Was muss ich beim Zähler und Nenner eintragen? Wo könnte ich mich erkundigen? Beim welchen Amt? Danke für die Hilfe!

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