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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner - Erbengemeinschaft

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner - Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    ich hänge aktuell leider bei der Grundsteuererklärung etwas fest.
    Was ist bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" (MeinElster -> Anlage Grundstück (BayGrSt 2) -> Zeile 6 - 17,18) einzugeben, wenn ich Teil einer Erbengemeinschaft mit meinem Bruder bin und uns das Grundstück mit Wohnhaus zusammen gehört?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Nicole

    #2
    vermutlich 1/1, also 100 %. Die Aufteilung auf die Geschwister (1/2) erfolgt weiter hinten.

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      #3
      Die Aufteilung auf die Geschwister (1/2) erfolgt weiter hinten.
      Die erfolgt im Hauptvordruck, also in Bayern weiter vorne, wobei es bei einer Erbengemeinschaft eigentlich nichts aufzuteilen gibt,

      das ist ja Gesamthandseigentum. Man darf aber in Zeile 30 die Erbquote durchaus angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank Ihnen beiden für die Hilfe

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