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Grundsteuer NRW, Einfamilienhaus und Werkstatt

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    Grundsteuer NRW, Einfamilienhaus und Werkstatt

    Hallo und einen guten Tag,

    ich bewohne ein Einfamilienhaus (2-geschossig, BJ 1966) mit zwei Garagen. Die Wohnfläche beträgt ca.160qm. Das Gebäude wurde in der Anlage GW2, Punkt 5 angelegt.

    Auf dem Grundstück befindet sich eine Werkstatt (1,5-geschossig, BJ 1966) ebenfalls mit zwei Garagen. Die Nutzfläche im Erdgenschoß beträgt ca.90qm (Werkraum, Waschraum und WC). Die Nutzfläche im Spitzboden beträgt ca.50qm. Das Gebäude wird nicht gewerblich genutzt und steht dauerhaft leer.

    In der Anlage GW2, Punkt 5 habe ich versucht das zweite Gebäude anzulegen. Leider können hier nur Wohnungen bzw. weitere Wohnräume angegeben werden. Eine Möglichkeit wäre die Bearbeitung von Zeile 14 (Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind). Aber auch hier wird nur von Wohnräumen gesprochen.


    Vielleicht hat jemand eine Idee, wie diese Konstellation zu behandel ist.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.


    #2
    Wie ist das Grundstück denn im bisherigen Einheitswertbescheid eingestuft ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Grundstück ist zum Ertragswert eingestuft.

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        #4
        ne, er meint Grundstücksart EFH oder gemischt genutztes Gebäude oder zwei wirtschaftliche Einheiten?

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          #5
          Oh, Entschuldigung. Bei der Grundstücksart handelt es sich um ein Einfamilienhaus.

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            #6
            Also gibt es die Werkstatt für Grundsteuerzwecke bisher gar nicht?

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              #7
              In § 249 Abs. 2 Satz 2 BewG heißt es:

              Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt
              und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


              Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Nutzfläche der Werkstatt der Wohnfläche hinzuzurechnen.

              Wohn_Nutzfläche.JPG

              Angaben zum Sachwert dürfen nicht gemacht werden !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Die Frage kann ich so nicht beantworten, bisher gab es den jährlichen Bescheid der Stadt über die Grundsteuern. Eine Unterteilung auf zwei Gebäude ist daraus nicht erkennbar.

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                  #9
                  Hallo Charlie24,
                  Deine Antwort hilft mir weiter, vielen Dank. Es würde also bedeuten, dass ich gar kein zweites Gebäude anlegen muss?

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                    #10
                    Es würde also bedeuten, dass ich gar kein zweites Gebäude anlegen muss?
                    Ertragswert und Sachwert lassen sich sowieso nicht mischen. Die Formulierung im Gesetzestext stellt auch nicht auf die Anzahl der Gebäude ab,

                    sondern darauf, ob die Nutzflächen, also die nicht für Wohnzwecke nutzbaren Flächen weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche insgesamt ausmachen.

                    Kompliziert ist das schon und im Einzelfall können wir hier sowieso keine verbindliche Auskunft geben. Aus den Grundsteuerbescheiden kann man nicht

                    ablesen, welche Wohn- und Nutzflächen beim Einheitswertbescheid bisher zugrundegelegt wurden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo Charlie24,
                      vielen vielen Dank für Deine Antworten und Mühen. Ich werde die Angelegenheit mit einem Steuerberater besprechen.
                      Beste Grüße

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