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Grundsteuer- Fehler bei Flurstückbezeichnung Hauptvordruck /Anlage Flurstück

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    Grundsteuer- Fehler bei Flurstückbezeichnung Hauptvordruck /Anlage Flurstück

    HILFE! Bei allen meinen Grundsteuererklärungen wird der gleiche Fehler angezeigt:
    • Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
      • Hauptvordruck (GW1)
        • 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
    Nach mehrmaligem Prüfen finde ich den Fehler nicht, ich habe jeweils das angegeben wonch gefrgt wurde und die Flurstücke sind identisch. Hat jemand anderes diese Fehlermeldung auch bekommen und konnte sie lösen??

    #2
    Hat jemand anderes diese Fehlermeldung auch bekommen und konnte sie lösen??
    Tausende, wahrscheinlich noch viel mehr.

    Bitte einen Screenshot von den Angaben zum Flurstück auf Seite 3 GW1 hochladen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Anbei der Eintrag. Vielen DANK für die schnelle Reaktion. flurstücke Inken.jpg

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        #4
        Dieser Screenshot zeigt leider nur das Ergebnis nach Übernahme der Flurstücke an. Bitte einen Eintrag editieren und dann hochladen,

        die Flurstücksnummer bitte schwärzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich hatte die gleiche Fehlermeldung gerade auch und konnte das Problem lösen, indem ich auf Seite 3 GW 1 in den Eingaben zu den Flurstücken in der letzten Zeile im Drop-Down noch "erste" bzw. "zweite Fläche" zugeordnet habe, nachdem diese in der Anlage Grundstück in entsprechender Reihenfolge eingetragen waren.

          elster fehler.jpg

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            #6
            Diese Aufteilung auf erste und zweite Fläche ist aber nur erforderlich, wenn die Flurstücke unterschiedliche Bodenrichtwerte haben,

            bei gleichem Bodenrichtwert der Ausgangsflurstücke macht die keinen Sinn, da sind alle über erste Fläche zu schlüsseln, es ist nur ein

            berechneter m²-Wert in der Anlage Grundstück anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Anbei die beiden Eingaben (Das Grundstück besteht aus 2 Flurstücken) und auch die Angabe in der Anlage Grunstück
              Angehängte Dateien

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                #8
                Ganz unten muss bei 11 die keine Angabe geändert werden. Jeweils auf 2. und 1. Fläche.

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                  #9
                  Ah, vielen DANK. Jetzt hat es geklappt! Ich versuche es auch gleich bei den anderen Grundstücken.

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                    #10
                    Ah, vielen DANK. Jetzt hat es geklappt! Ich versuche es auch gleich bei den anderen Grundstücken.
                    Da die Bodenrichtwerte für beide Flurstücke identisch (400 €/m²) sind, wird erwartet. dass beide auf erste Fläche geschlüsselt werden und

                    in der Anlage Grundstück die Summe aus beiden Flächen als nur ein Wert eingetragen wird.

                    Siehe auch meinen Beitrag #6 !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      oh, jetzt habe ich es abgesendet, aber beim nächsten kann ich es so machen!

                      Kommentar


                        #12
                        oh, jetzt habe ich es abgesendet, aber beim nächsten kann ich es so machen!
                        Inhaltlich falsch ist die Erklärung ja nicht, das passt dann schon.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo Charlie!
                          ich habe doch noch eine Frage. Es gibt noch eine Wiese in meinem Besitz, wenn ich auf das Grundsteuerportal gehe um den Bodenrichtwert zu ermitteln wird mir der gleiche angezeigt für mein Land mit Haus drauf und es heißt dort auch Ein- und Zweifamilienhäuser und "baureifes Land".... ist das korrekt, das ich dann den gleichen Bodenrichtwert für beide Grundstücke eingebe?

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                            #14
                            Es gibt noch eine Wiese in meinem Besitz
                            Wenn es sich dabei nicht bzw. nicht mehr um Land- und Forstwirtschaft handelt, dann ist der Bodenrichtwert aus dem Grundsteuerportal zu nehmen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              ok vielen DANK. Wenn ich die Fläche an einen Landwirt verpachtet/ überlassen habe, ist das dann Landwirtschaft oder muss ich sie selbst bewirtschaften damit es zur Landwirtschaft zählt?
                              Wie groß wäre der Unterschied? Ich habe nämlich eine Landwirtschaft, diese Flächen sind jedoch nicht an meinem Hof, daher bewirtschafte ich sie nicht selbst.

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