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Grundsteuererklärung erneut übermittelt ?

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    Grundsteuererklärung erneut übermittelt ?

    Hallo,

    Entschuldigung, ich finde nicht wie ich extra einen Beitrag erstellen kann. Ich habe vorgestern ausversehen das ausgefüllte formular weg geschickt und erst hinterher einen Fehler entdeckt. Jetzt habe ich heute das ganze geändert und nochmals versendet und das andere gelöscht. Ist das so OK oder bekommen die jetzt alle beide, über die Chatfunktion bekommt man da ja keine Auskunft. Es ging um die Wohnfläche ( hatte 40 m2 zu viel angegeben, mich vertippt) nicht das die das 2. dann nicht anerkennen ?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.08.2022, 13:25.

    #2
    Ist das so OK oder bekommen die jetzt alle beide,
    Das ist so OK. Das Finanzamt bekommt zwar beide Erklärungen, bearbeitet wird aber nur die zuletzt übermittelte Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Bin schon erschrocken denn eine Kollegin meinte wenn man da falsche Angaben macht und angenommen zu viel angibt wird das so berechnet und es ist nicht rückgängig zu machen

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        #4
        Selbst wenn die FA-Computer ganz schnell sind, gibt es immer noch die Einspruchsfrist von einem Monat.

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          #5
          Ja das stimmt. Aber das hätte geht ja erst 2025 in Kraft und nicht das sie dann sagen deiner Schuld wir haben das erste das wir bekommen haben berechnet. Man weiß ja nie hoffe sowieso fast ganze wird nicht wesentlich höher

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            #6
            ... geht ja erst 2025 in Kraft
            Das betrifft die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die Feststellung der Grundsteuerwerte bzw.-messbeträge durch die Finanzämter wird

            viel früher erfolgen. Ob die ersten Bescheide bereits 2022 erlassen werden, weiß ich zwar auch nicht, aber spätestens Ende 2023 sollte das erledigt

            sein. Das sind sog. Grundlagenbescheide, die mittels Einspruch angefochten werden können und auch müssen, wenn sie objektiv falsch sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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