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Tiefgaragenstellplatz in Mietshaus als Einzel-Aktenzeichen (OHNE Wohnung) in MV

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    Tiefgaragenstellplatz in Mietshaus als Einzel-Aktenzeichen (OHNE Wohnung) in MV

    Ich weiß, es gibt schon ähnliche Themen hier, steige aber trotzdem nicht durch (Bundesland MV).

    Ausgangslage:
    Wir müssen eine Erklärung für einen Tiefgaragenstellplatz für den wir einen Eigentumsanteil von 100/100.000 haben und der sich in einem größeren Haus mit verschiedenen Wohnungen (Miets-/Eigentumswohnungen) befindet eine Erklärung abgeben OHNE eine Wohnung in diesem Haus zu besitzen.

    Frage 1 zu GW1:
    In Sparte (4) Angaben zu Eigentümer gebe ich bei Ehepartnern als Anteil am Grundstück jeweils 1/2 oder 50/100.000 an?

    Frage 2 zu GW2:
    (1) Angaben zur Grundstücksart (hier bin ich völlig ratlos und habe schon verschiedenes ausprobiert, fand Teileigentum am meisten passend, gibt aber Fehlermeldungen)

    Frage 3 zu GW2:
    (4) Bei Angaben zu Grund und Boden gebe ich die paar Quadratmeter des Stellplatzes ein, richtig?
    und bei (5) Ertragswert kann ich dann nur 1 Tiefgaragenstellplatz ohne weitere Wohnungen angeben?

    Vielen Dank für weiterführende Hinweise oder Lösungen

    #2
    Ihr habt keine Wohnung in der Nähe ? Der Stellplatz wurde schon immer getrennt bewertet ?

    Frage 1: Hier ist 1 und 2 richtig.

    Frage 2: Müsste ich nachsehen, sollte aber richtig sein

    Frage 3: Nein ! Die Berechnung geht so: Fläche des Flurstücks, z. B 4.000 m² / 100.000 * 50 = 2 m²
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort

      Ihr habt keine Wohnung in der Nähe ? Der Stellplatz wurde schon immer getrennt bewertet ?

      Wir haben ein Haus in der Nähe, aber beides wurde immer schon getrennt bewertet und wir haben 2 einzelne Anschreiben/Aktenzeichen bekommen.


      Frage 1: Hier ist 1 und 2 richtig.

      Äh??? Der Gesamtanteil ist 100/100000 (nach Grundbucheintrag). Das gehört jeweils meinem Partner und mit zur Hälfte. Bei Eigentumanteil schreibe ich ENTWEDER 1/2 (einhalb) ODER die berechnete Fläche von 50/100000. Beides kann doch nicht richtig sein Also Zähler = 1 und Nenner =2

      Frage 2: Müsste ich nachsehen, sollte aber richtig sein

      Frage 3: Nein ! Die Berechnung geht so: Fläche des Flurstücks, z. B 4.000 m² / 100.000 * 50 = 2 m²

      Das heißt ich kann nicht einfach die Zahl nehmen, die bisher auf den Bescheiden draufstand? (editiert) Passt, dann komme ich (gerundet) auf die Zahl, die bei den Steuerbescheiden bisher drauf stand.
      Zuletzt geändert von nickel; 03.08.2022, 14:26.

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        #4
        Beides kann doch nicht richtig sein
        Beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ist 50 und 100000 richtig, auch 5 und 10000 würde passen, beim Eigentum trifft 1 und 2 zu.

        Das heißt ich kann nicht einfach die Zahl nehmen, die bisher auf den Bescheiden draufstand?
        Welche Zahl steht denn drauf ? Du musst jedenfalls den rechnerischen m²-Anteil des Teileigentums ermitteln und in Zeile 4 GW2 eintragen.

        Wenn ihr ein Haus in der Nähe habt, solltet ihr die Zuordnung zur wirtschaftlichen Einheit Haus beantragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, dir - hatte es schon editiert und deine Antwort zuerst falsch interpretiert.

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