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    Sie haben ein ungültiges Aktenzeichen angegeben

    Hallo,
    beim Ausfüllen des Formulars für die Grundsteuer (RLP) kommt nach Eingabe des Aktenzeichens die im Betreff genannte Fehlermeldung. Der letzte Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde aus 2021 liegt mir vor und das Aktenzeichen wurde daraus entnommen. Bei einem anderen Grundstück (selbe Gemeinde) hat dies einwandfrei funktioniert.
    Hat jemand dasselbe Problem gelöst?
    Grüße

    #2
    Stehen in RLP die Einheitswertaktenzeichen wirklich auf den Abgabenbescheiden der Gemeinden ? Auf die würde ich mich nicht verlassen,

    die sind in der Regel von Hand erfasst. Besser im Einheitswertbescheid des Finanzamts nachschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bekomme die gleiche Fehlermeldung (jedoch NRW). Habe das Aktenzeichen vom "Grundbesitzabgabenbescheid" der Stadt Bonn übernommen, mehrfach überprüft und auch mit älteren Dokumenten verglichen. Die Nummer habe ich ganz sicher korrekt eingegeben. In dem genannten Dokument sind neben Wasser und Abfall auch "Grundsteuer B (Messbetrag in Euro)" aufgezählt - sollte also das richtige Dokument sein.

      Daher möchte ich auch zum Plan B von Charlie24 wechseln: woher bekomme ich diesen "Einheitswertbescheid des Finanzamts" ?

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        #4
        woher bekomme ich diesen "Einheitswertbescheid des Finanzamts" ?
        Der befindet sich entweder in deinen Akten oder den Akten des Voreigentümers. Dann hättest du aber eine Zurechnungsfortschreibung.

        in deinen Unterlagen. Das liegt manchmal schon Jahrzehnte zurück, mein eigener letzter Einheitswertbescheid ist 1994 erlassen worden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          "Zurechnungsfortschreibung" oder "Einheitswertbescheid" habe ich leider nicht gefunden. Aber einen "Grunderwerbsteuerbescheid" aus 1996. Darin gibt es auch eine Steuernummer und im Elster die Eingabemöglichkeit der Steuernummer. Leider mit dieser Fehlermeldung, wenn ich es eingebe:
          Die Angabe der Steuernummer bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nur in den Bundesländern Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein zulässig. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist stattdessen ein Aktenzeichen als Ordnungsbegriff zu verwenden.
          Das Aktenzeichen ist vom 1996er Dokument aber nicht vorhanden. Ich vermute, dass ich beiden anderen Dokumente nicht aufgehoben oder unklar abgeheftet habe. D.h. sie sind weg.

          Gibt es einen weiteren Weg um an diese Nummer zu gelangen?

          Mein Gefühl hierbei: bin beim Schritt 1 von 8, es könnte noch eine lange Reise werden ....

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            #6
            Update : habe beim Finanzamt angerufen und dort konnten die mir die Nummer geben.
            Für die nächsten Schritte habe ich von denen viele Tipps bekommen (so ein Quatsch wie Zähler und Nenner für diverse Einträge), ich glaube meine Grundsteuer kann bald berechnet werden.

            Quatsch weil ich teilweise den Nenner "0" eingeben soll. Als Ingenieur streuben sich da die Haare. Und unnötig ist es auch noch. Eine Zahl kann ohne weiteres direkt eingegeben werden. Beispiel: das Haus gehört meiner Frau und mir jeweils zur Hälfte. Die Hälfte wird als Zähler 1 und Nenner 2 eingegeben. Gemeint ist 0,5

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              #7
              Quatsch weil ich teilweise den Nenner "0" eingeben soll
              Das ist tatsächlich Quatsch. Gemeint haben die wohl den "Nenner" bei einer Flurstücksnummer, die keine mit Schrägstrich unterteilte Nummer hat.

              Das Feld lässt man dann einfach leer. Steht bei uns auch so in der amtlichen Ausfüllanleitung:

              Tragen Sie bitte die Flurstücksnummer (Zähler / Nenner) ein. Nicht jede Flurstücksnummer hat auch einen Nenner, bitte lassen Sie in dem Fall das entsprechende Feld frei.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich hatte für ein Grundstück in Niedersachsen auch das Problem, dass das Aktenzeichen, das ich aus der Grunsteuer B Festsetzung übernommen hatte, nicht akzeptiert wurde. Die Lösung war, dass das zuständige Finanzamt mit einem Nachbarfinanzamt fusioniert hatte und sich dadurch das Aktenzeichen geändert hat. Das aktuelle Aktenzeichen habe ich bei der Dienststelle erfahren, die die Grundsteuer B festsetzt.

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                  #9
                  Eine sehr große Hilfe war die Telefonhotline mit der Durchwahl 1959 (so wie ich verstanden habe, ist die überregional. In Bonn also 0228 7268 - 1959). Die Frau dort war sehr geduldig und hat mir alles beantworten können.
                  Nur für das Aktenzeichen gab's einen Anflug von Behörde: habe zuerst beim Finanzamt angerufen, die haben mich auf die Hotline verwiesen, die wiederum zurück zum Finanzamt. Dort habe ich erst nach einer recht deutlichen Ansage mich nicht nochmals auf die Hotline verweisen lassen sondern bin zur Infostelle vom Aktenzeichen durchgestellt worden. D.h. das Aktenzeichen ist eine echte Hürde, danach gabt's gute Unterstützung.

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