Grundsteuererklärung Erbpacht?

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  • Maxmad
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuererklärung Erbpacht?

    Hallo

    Ich Besitze ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück der Kirche.
    Bei der Grundsteuererklärung kommt dieses garnicht vor. Welche Form des Eigentümers liegt denn dann vor ? bzw wenn die Daten des Grunstückeigentümers abgefragt werden was soll ich da hinschreiben ?

    mfg J.Fischer
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Welches Bundesland ? Die Angaben zum Erbbauverpflichteten können bzw. müssen auf einer eigenen Seite gemacht werden.

    Der Hauseigentümer bist du.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Maxmad
      Neuer Benutzer
      • 03.08.2022
      • 2

      #3
      Danke für die Antwort. Es betrifft in dem Fall Niedersachsen.

      Ja, ich Bin Hauseigentümer, aber der Grund gehört mir nicht, der gehört der Kirche. Daher muss ich Erbpacht bezahlen. Oder spielt die Kirche als Grundstückseigentümer keine Rolle ?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Oder spielt die Kirche als Grundstückseigentümer keine Rolle ?
        Die Angaben zum Erbbauverpflichteten sind in den Formularen für Niedersachsen auf Seite 9 der Anlage Grundstück zu machen.

        Generell gilt:

        Als Erbbauberechtigter muss man die Grundsteuererklärung mit Anlagen unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten abgeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • eJam
          Neuer Benutzer
          • 08.08.2022
          • 1

          #5
          Guten Tag,

          ich hätte einen ähnlichen Fall aber als Eigentumswohnung (40 Parteien-Haus) und in Baden-Württemberg.
          Wo müssen hier die Angaben zum Erbbauverpflichteten gemacht werden?

          Freundliches Grüßle aus The Länd,
          eJam

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Du kannst doch das Formular für Baden-Württemberg starten und selbst nachsehen, welche Seite das dort ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Aniram
              Neuer Benutzer
              • 13.10.2022
              • 1

              #7
              Hallo

              ich scheitere leider schon an der ersten Seite.

              ich bin Hausbesitzer aber durch eine Erbpacht nicht Grundstücksbesitzer. Was muss ich denn ankreuzen?
              Niedersachsen

              Keine Angabe

              0 Alleineigentum einer natürlichen Person

              1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

              2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person

              3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person

              4 Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41)

              5 Erbengemeinschaft

              6 Bruchteilsgemeinschaft

              7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

              8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen

              9 andere Grundstücksgemeinschaft

              LG

              Ani

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              • Siebenschläfer
                Neuer Benutzer
                • 14.10.2022
                • 2

                #8
                Hallo,

                habe im Prinzip die gleiche Frage wie Maxmad. Das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück der Kirche. Habe bisher nicht gefunden, wo das bei der Grundsteuererklärung einzutragen ist.
                Bundesland: Hessen

                Kann jemand helfen?

                Danke schonmal und LG

                Kommentar

                • Susi2910
                  Neuer Benutzer
                  • 14.10.2022
                  • 1

                  #9
                  Hallo, auch ich stehe vor dem Problem. Habe ein Erbpachtgrunstück der Kirche , komme aus Sachsen-Anhalt und scheitere schon an Seite 1

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45930

                    #10
                    Hallo, auch ich stehe vor dem Problem. Habe ein Erbpachtgrunstück der Kirche , komme aus Sachsen-Anhalt und scheitere schon an Seite 1
                    Seite 1 des Hauptvordrucks oder Seite 1 der Anlage Grundstück ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45930

                      #11
                      ich bin Hausbesitzer aber durch eine Erbpacht nicht Grundstücksbesitzer. Was muss ich denn ankreuzen?
                      Wenn dir das Haus allein gehört, dann ist Alleineigentum einer natürlichen Person zutreffend. Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse

                      beim Erbbauberechtigten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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