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Grundsteuer - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ?

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    Grundsteuer - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ?

    bin aus BW und häng immer noch an dieser (Gemarkung beziehungsweise Flurstück)
    sche........ Zeile 11 fest, Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:
    Zähler / Nenner???
    bei einer Wohnung oder Teileigentum wird's Lustig, hab ich zum Glück nicht. Mir reicht das schon für unser Haus richtig einzutragen :-(

    Meine Frau und ich habe zu je 50% = 1/2 auf einen Grundstück = Flurstück 360/2
    Zähler: = 360 / Nenner: = 2 (das ist noch verständlich)
    ein Zweifamilien Haus in der Zeile 51 Eigentumsverhältnis (Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) Zeile 51
    auch Logisch.
    Zähler: = 1 / Nenner: = 2 das leuchte ein.

    Nun meine Frage:

    da mir nicht zu 100% klar ist auf was sich die Zeile 11 Zähler/Nenner in meinem Fall bezieht bzw. einzutragen ist.
    Spielt die Grundfläche 99 qm des Hauses in BW keine Rolle?
    es wird immer nur nach der Grundfläche des Grundstücks 726 qm gefragt?

    (ich habe keine Lust wegen eines kleinen Fehlers meinerseits, Jahre lang eine falsche berechnete Grundsteuer zu zahlen),

    ​​​​​​​kleine Randbemerkung:

    dabei haben die in meinem Fall alle Daten ( so viel zum Datenschutz, mit Boris kann man von jedem Bürger genau Berechnen was welches Grundstück Wert ist. ein Witz)
    ich versteh dieses Beamten Deutsch nicht :-(. Ich versteh nur das die Beamten den Einfachen Bürger mit ins Arbeitende Boot holen wollen.und dafür dürfen der gemeine Bürger auch noch bezahlen während andere beim Schl.... noch bezahlt werden.)

    sorry das ich so Wirr bin, aber ich muss meinem Ärger mal Luft machen, sonst Platz ich.

    kleine Info am Rand : wenn Flur nicht bekannt, muss man nichts ausfüllen, wird aber mit orange gemeckert, ist egal. Wen das stört kann auch eine 0 eintragen geht auch ;-).

    #2
    So wie du den Sachverhalt beschreibst, ist in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, das gesamte Grundstück gehört zur

    wirtschaftlichen Einheit, in dem Fall wohl ein Einfamilienhaus. Wohnflächen werden in BW nicht abgefragt. Die 726 m² sind auch in Zeile 3

    der Anlage Grundstück einzutragen.

    Ich separiere die Frage in ein eigenes Thema,mit den Formularen in Bayern hat das ja nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antworten
      Und vielen vielen Dank für deine Geduld bei dem Versuch jedem eine adäquate Antwort zu geben.
      Ich hab jetzt alles beispammen aber irgend wie beschleicht mich das Gefühl es passt noch was nicht.
      Auch wenn Elstam nicht mehr meckert.
      Ich hab ja noch ein paar Tage Zeit auf den Knopf zu drücken ;-)
      Gruss Olli

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        #4
        Auf dem Papier, das ich vom Finanzamt erhielt, werden weder "Flur", noch "Nenner" erwähnt, sondern nur "Gemarkung" und "Zähler". Beim Suchen nach der Fehlerquelle kommt der Hinweis: "Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden. Bitte prüfen Sie daher, ob in der Gemarkung Fluren vorhanden sind. Falls nicht, lassen Sie dieses Feld leer." Aber Elster will unbedingt, dass ich die Felder "Flur" und "Nenner" trotzdem fülle und ich kann das Formular nicht abschicken.
        Zwei Stunden lang alles mögliche versuchet, Forum durchsucht. Ich gebe es auf.
        Es ist unbeschreiblich, dass die Finanzbehörden nicht in der Lage sind, ein allgemein verständliches Formular zu entwerfen.

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          #5
          Zwei Stunden lang alles mögliche versuchet, Forum durchsucht. Ich gebe es auf.
          Der Fehler betrifft mit Sicherheit weder die Flur noch den Nenner bei der Flurstücksnummer.

          Entweder fehlen Angaben in den Zeilen 11 des Hauptvordrucks (Beide sind Pflichtfelder !) oder die m²-Werte bei Grund und Boden in

          der Anlage Grundstück sind falsch berechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Mal ne 0 beim Nenner eintragen und schauen ob's geht
            Grüße

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