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Private Krankenversicherung Kind

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    Private Krankenversicherung Kind

    Da ich privat krankenversichert bin, muss ich auch mein Kind privat krankenversichern.
    Für mich und meine Frau haben die KVs die Beiträge übermittelt.
    Für unser Kind sehe ich nichts. Wo kann ich das denn eintragen?

    #2
    Für unser Kind sehe ich nichts. Wo kann ich das denn eintragen?
    Das übermittelt aber die PKV ebenfalls. Das gehört in die Anlage Kind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Müsste doch in Anlage Kind Zeile 31 stehen?
      Ist aber leer, ich habe es manuell eingetragen.

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        #4
        Ich kann es nicht testen, ich habe keinen echten Steuerfall mit PKV und Kindern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hast Du auch für das Kind den Abruf der Daten freischalten lassen ? Falls nein, wirst Du nichts finden.
          Falls ja: Hat die Krankenkasse die ID-Nummer des Kindes ? Das dürftest Du auf der Papierbescheinigung der Krankenkasse ersehen.
          Falls die Krankenkasse die ID-Nummer nicht hat, ist sie eigentlich verpflichtet das bei Dir oder notfalls beim Bundeszentralamt für Steuern in Erfahrung zu bringen. Das "sparen" sich illegalerweise aber eine Reihe von Krankenkassen, unabhängig davon, dass die Krankenkassen den Kunden normalerweise schon -vergeblich- um Mitteilung gebeten haben.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hast Du auch für das Kind den Abruf der Daten freischalten lassen ? Falls nein, wirst Du nichts finden.
            Das stimmt so nicht, zumindest in der PKV. Da sind die Kinder in der Regel beim Hauptversicherten mitversichert und das war immer ich.

            Die Bescheinigungen für jedes einzelne Kind wurden unter Angabe meiner ID und zusätzlich der ID des Kindes an mich übermittelt,

            so wie das bis heute bei meiner Frau erfolgt. Die ist nämlich ebenfalls über mich versichert. Die schriftlichen Bescheinigungen der

            übermittelten Daten wurden und werden nur an mich geschickt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              O.K., hatte in Erinnerung, dass ich damals auch die ID des Sohnes freischalten lassen musste. Dann dürfte die Notwendigkeit nur dann gelten, wenn das Kind einen eigenen Vertrag hat, vielleicht bei einem anderen Versicherer.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Dann dürfte die Notwendigkeit nur dann gelten, wenn das Kind einen eigenen Vertrag hat, vielleicht bei einem anderen Versicherer.
                Das ist schon klar, aber das dürfte selten sein, weil nur die PKV der Eltern Kinder nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern muss,

                selbst wenn sie krank zur Welt kommen sollten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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