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Erstellung von Steuerunterlagen für Angehörige/Verwandte

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    Erstellung von Steuerunterlagen für Angehörige/Verwandte

    Hallo liebes Forum,

    ich bin ganz neu hier (und auch generell ganz neu im Bereich "Steuern") - mir seien gnädigerweise "dumme Fragen" oder komplizierte Ausführungen verziehen. Ich versuche mein Bestes und freue mich über jede noch so kleine, hilfreiche Auskunft - lieben Dank schon jetzt.

    Ich möchte für meine Eltern und meine Tante die bald fällige Grundsteuererklärung erledigen (die Causa "Angehörige" ist also geklärt - weiß ich dank dieses Forums ). Ich selbst habe einen Elster-Account und laut Elster-Chatbot darf ich diese Erklärung auch abgeben. Aber WIE mache ich das? Mein "Denkfehler" besteht darin, dass ich nicht rausbekomme, woher Elster weiß, dass nicht ich für MICH eine Erklärung abgebe, sondern eben für einen Angehörigen. Beim Durchklicken des Formulars zur Grundsteuer konnte ich nicht "einfach" eine andere Person auswählen. Würde diese Abfrage denn erst am Ende passieren? Oder muss ich eine "Abrufberechtigung" beantragen? Und kann dann erst Formulare für diejenige Person einreichen, falls ich quasi freigeschaltet bin? (Mein Knoten im Kopf geht dahingehend, dass ich ja gar keine Formulare abrufen möchte, sondern lediglich etwas einreichen?)

    Meine Frage betrifft also eigentlich nicht die Grundsteuerthematik, sondern lediglich eine Art "Anleitung" wie genau ich denn Steuerunterlagen für Angehörige einreiche? Weder auf Elster direkt, noch auf Youtube & Co. kann ich dazu etwas finden.

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen Schon jetzt herzlichen Dank!

    #2
    Das ergibt sich doch aus dem EW-Aktenzeichen und den Angaben zum Eigentümer im Hauptvordruck unter Punkt 3 (zumindest in Hessen).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Ansonsten ist der Bescheinigungsabruf für die Grundsteuer nutzlos, da dieser nur die ESt betrifft.

      Und es gibt keine technische Sicherung, jenseits dessen, dass der Datenübermittler identifizierbar ist, mit der gewährleistet wird, dass Karl Maier tatsächlich von Lotte Müller beauftragt wurde, für sie Erklärungen o.ä. zu übermitteln. D.h. wenn Lotte Müller möchte, dass Karl Maier für sie Daten übermittelt, tut dieser das einfach. Allerdings sollte Karl Maier sich §87d Abgabenordnung beschäftigen, d.h. er muss Lotte Müller identifizieren (was bei Verwandten i.A. kein Problem ist) und ihr die übermittelten Daten in leicht nachprüfbarer Form zu Verfügung stellen.

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