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Grundstücksfläche in Boris-BW weicht von Angabe in Teilungserklärung ab

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    Grundstücksfläche in Boris-BW weicht von Angabe in Teilungserklärung ab

    Guten Morgen,
    meine Frage betrifft die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg.

    Laut Teilungserklärung ist das Grundstück 832 qm groß, im Bodenrichtwertinformationssystem (BW) ist die Fläche aber mit 910 qm angegeben !

    Kann ich in Zeile 10 der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Fläche aus der Teilungserklärung und Kaufvertrag angeben oder muss sie mit dem Eintrag in BORIS übereinstimmen?


    Mit freundlichen Grüßen
    Shadow




    #2
    Verbindlich ist nach meiner Meinung der Eintrag im Liegenschaftskataster. Kann man in BW darauf nicht zugreifen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis, das gibt es beim Landratsamt. Ich ruf dort mal an.

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