Guten Morgen,
meine Frage betrifft die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg.
Laut Teilungserklärung ist das Grundstück 832 qm groß, im Bodenrichtwertinformationssystem (BW) ist die Fläche aber mit 910 qm angegeben !
Kann ich in Zeile 10 der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Fläche aus der Teilungserklärung und Kaufvertrag angeben oder muss sie mit dem Eintrag in BORIS übereinstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Shadow
meine Frage betrifft die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg.
Laut Teilungserklärung ist das Grundstück 832 qm groß, im Bodenrichtwertinformationssystem (BW) ist die Fläche aber mit 910 qm angegeben !
Kann ich in Zeile 10 der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Fläche aus der Teilungserklärung und Kaufvertrag angeben oder muss sie mit dem Eintrag in BORIS übereinstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Shadow
Kommentar