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Grundbesitzabgabe Feststellung in Elster - Flurstücke

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    Grundbesitzabgabe Feststellung in Elster - Flurstücke

    Hallo zusammen.
    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Grundbesitzabgabe - Ausfüllen bei Elster.
    Mein Grundstück besteht aus 3 verschiedenen Flustücken, die direkt aneinander hängen und alle den gleichen Bodenrichtwert haben.
    Auf zweien der Flurstücke steht ein Einfamilienhaus, das dritte Flustück ist quasi der Garten.
    Meine Frage ist nun:
    - muss ich eine Grundbesitzabgabefeststellung für alle 3 Flurstücke zusammen machen?
    - oder muss eine Grundbesitzabgabefeststellung für die beiden Flurstücke auf denen das Haus steht und eine weitere für das Flurstück das nur "Garten" ist machen?
    Ich finde nirgends dazu eine Antwort.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    Grüße
    Michael

    #2
    - muss ich eine Grundbesitzabgabefeststellung für alle 3 Flurstücke zusammen machen?
    Ja, warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?

    https://forum.elster.de/anwenderforu...892#post393892
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo CHarlie24. Danke für deine Antwort.
      Zu deiner Frage: ich war mir nicht sicher ob der andere Chat ggf. schon geschlossen war und daher keine Antwort mehr zu erwarten war. Daher hatte ich hier ein neues Thema zu meiner Frage aufgemacht.

      Grüße

      Kommentar


        #4
        Daher hatte ich hier ein neues Thema zu meiner Frage aufgemacht.
        Hier wird selten ein Thread geschlossen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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