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Grundsteuer NRW Gewerbegebiet - Fehler

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    Grundsteuer NRW Gewerbegebiet - Fehler

    Hallo
    Ich habe ein Grundstück im Gewerbegebiet in NRW. Auf diesem steht mein Betriebsleiterwohnhaus und die Firmenhalle mit Büro.
    Nun habe ich schon alles mehrfach geprüft: Ich gehe davon aus, dass ich alles richtig eingetragen habe.
    Der Fehler kommt immer wieder: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
    Ich habe einige Bildschirmbilder beigefügt. Was ist wohl falsch?

    Damals hatte ich von der Stadt 2 getrennte Grundsteuerbescheide für das Wohnhaus und die Gewerbehalle bekommen. Nun habe aber nur für das Wohnhaus die Aufforderung zur Abgabe bekommen.

    Über eine Hilfe würde ich mich freuen.
    Danke im Voraus
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    #2
    Nun habe aber nur für das Wohnhaus die Aufforderung zur Abgabe bekommen.
    Dann muss unter diesem Aktenzeichen auch nur das Wohnhaus erklärt werden. Der gewerbliche Teil ist gesondert zu erklären.

    Das ist nicht davon abhängig, ob man eine konkrete Aufforderung bekommen hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja danke. Nun ist aber das Problem, dass das Formular für das Wohnhaus bei der Grundstücksart nur abzuspeichern ist, wenn ich bei Art des Grundstücks Einfamilienhaus angebe. Das Haus steht aber auf einem Gewerbegrundstück. Wenn ich Geschäftsgrundstück oder gemischt genutztes Grundstück angebe lässt es sich nicht speichern.

      Kommentar


        #4
        wenn ich bei Art des Grundstücks Einfamilienhaus angebe. Das Haus steht aber auf einem Gewerbegrundstück
        Ja und ? Es ist eine eigene wirtschaftliche Einheit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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