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Grundsteuer Einheitswertbescheid als Zweifamilienhaus maßgebend?

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    Grundsteuer Einheitswertbescheid als Zweifamilienhaus maßgebend?

    Hallo
    Ist mein erster Beitrag hier Suche hat nicht das gewünschte ergeben.
    Eine frage :
    Habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Hessen.
    Wohnung hat eigenen Eingang.
    So wurde es auch beim Bau 1999 angegeben.
    Wohnung ist vermietet und wird auch beim FA als einkünfte angegeben.
    In meinem Einheitswertbescheid steht nicht EFH mit Einliegerwohnung sondern Zweifamiliehaus.
    So wird auch die bisherige Grundsteuer berechnet.
    Muss ich nun in Angabe zu Gebäuden Zeile11 EFH eintragen oder (ZFH wie im bescheid)
    Das Haus hat eine Wohnfläche von 120m2 die ELW 44m2.
    Kann ich die Wohnfläche komplett angeben oder muss die ELW einzel aufgeführt werden.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    Ein Haus mit 2 Wohnungen ist ein Zweifamilienhaus, wobei ich nicht weiß, ob das in Hessen überhaupt noch abgefragt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo
      Vielen Dank für die antwort.
      Frage nur ,nicht das ich EFH angebe obwohl im Einheitsbescheid ZFH steht.
      In Hessen braucht man nur Wohnfläche und Nutzfläche eintragen.
      Wäre glaube ich auch nicht falsch wenn ich ZFH Eintrage wie im Bescheid mit der gesamt Wohnfläche.
      Weiß nicht ob das eine große Rolle spielt EFH zu ZFH oder ob das in der neuen Berechnung egal ist.
      Mfg.

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        #4
        Weiß nicht ob das eine große Rolle spielt EFH zu ZFH oder ob das in der neuen Berechnung egal ist
        Es ist nach meiner Kenntnis egal, maßgeblich sind die Grundstücksflächen und die die Gesamtwohnflächen. Außerdem

        wäre es auch dann ein Zweifamilienhaus, wenn das zu einer anderen Bewertung führen würde.

        Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung passt nicht in das Eingabefeld, irgendein Schlaumeier hat das auf 25 Zeichen begrenzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo
          Danke .
          Kann mich dann mal an die Grundsteuer machen.
          Trage dann ZFH mit der gesamten Wohnfläche ein.
          Mfg

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