Hallo
Ist mein erster Beitrag hier Suche hat nicht das gewünschte ergeben.
Eine frage :
Habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Hessen.
Wohnung hat eigenen Eingang.
So wurde es auch beim Bau 1999 angegeben.
Wohnung ist vermietet und wird auch beim FA als einkünfte angegeben.
In meinem Einheitswertbescheid steht nicht EFH mit Einliegerwohnung sondern Zweifamiliehaus.
So wird auch die bisherige Grundsteuer berechnet.
Muss ich nun in Angabe zu Gebäuden Zeile11 EFH eintragen oder (ZFH wie im bescheid)
Das Haus hat eine Wohnfläche von 120m2 die ELW 44m2.
Kann ich die Wohnfläche komplett angeben oder muss die ELW einzel aufgeführt werden.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Eine frage :
Habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Hessen.
Wohnung hat eigenen Eingang.
So wurde es auch beim Bau 1999 angegeben.
Wohnung ist vermietet und wird auch beim FA als einkünfte angegeben.
In meinem Einheitswertbescheid steht nicht EFH mit Einliegerwohnung sondern Zweifamiliehaus.
So wird auch die bisherige Grundsteuer berechnet.
Muss ich nun in Angabe zu Gebäuden Zeile11 EFH eintragen oder (ZFH wie im bescheid)
Das Haus hat eine Wohnfläche von 120m2 die ELW 44m2.
Kann ich die Wohnfläche komplett angeben oder muss die ELW einzel aufgeführt werden.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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