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Anlage V - Vermietung an 3er-WG, zu der 1 Angehöriger gehört

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    Anlage V - Vermietung an 3er-WG, zu der 1 Angehöriger gehört

    Hallo,
    ich erkläre erstmalig die Anlage V für eine 3er WG; ein Bewohner ist mein Sohn.

    Verstehe ich es richtig, dass ich bei Mieteinnahmen Zeile 9 die Summe der Nettomieten der beiden anderen Mieter angebe
    und in Zeile 12 die Einnahmen von ihm benenne?

    Dasselbe dann in den Zeilen 13 und 14 für die vereinnahmten Nebenkosten?


    #2
    ich erkläre erstmalig die Anlage V für eine 3er WG; ein Bewohner ist mein Sohn.
    Der keine Miete zahlt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Sohn zahlt Miete in gleichem Umfang wie die anderen Mitbewohner.

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        #4
        Warum willst Du dann nur die Mieten von zweien der drei Mieter angeben?

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          #5
          zunächst hatte ich in Zeile 9 die gesamte Nettomiete aller 3 Mieter angegeben.
          in Zeile 9 die Nettomiete meines Sohnes.
          Dann wurde mir in Zeile 21, Summe der Einnahmen, automatisch Beides addiert
          Also die Netto-Gesamtmiete plus die Nettomiete meines Angehörigen.


          In der Erklärung zur Anlage V finde ich dazu leider nichts.

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            #6
            Wenn an Angehörige nicht verbilligt vermietet wird, gelten keine Besonderheiten. Das sind Mieteinnahmen, die ganz normal zu versteuern sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ach so, ja, das ist dann natürlich korrekt. Die beiden anderen Mieter in Zeile 9 und den Sohn in Zeile 12. So steht's auch in der Eingabehilfe:

              Angaben für an Angehörige zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen machen Sie bitte gesondert in Zeile 12

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                #8
                danke für all die schnellen Antworten!

                Ich fand die Erklärung "Angaben für an Angehörige zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen machen Sie bitte gesondert in Zeile 12"
                nicht aussagekräftig genug, um daraus zu schließen, diese Miete dann in Zeile 9 wegzulassen......

                Aber dann mache ich es so.
                Werde eh eine Anlage dazulegen mit Aufschlüsselung der Zahlungen der jeweiligen Mieter.

                Kommentar


                  #9
                  Werde eh eine Anlage dazulegen mit Aufschlüsselung der Zahlungen der jeweiligen Mieter.
                  Muss man eigentlich nicht. Die gesonderte Erfassung soll die Prüfung erleichtern, ob die Miete bei Angehörigen mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Es wäre mir gar nicht aufgefallen, wenn das Programm nicht falsch addiert hätte
                    und so ein Fehler bei der Prüfung aufpoppte.

                    Und ja, macht eigenlich keinen Sinn, nicht die Gesamtmiete zu benennen.
                    Die ist es ja auch, die in er Erbengemeinschaft nach Schlüssel verteilt wird.

                    Jetzt bleibt mir vielleicht noch die Möglichkeit, die Gesamtsumme der Miete in Zeile 9 einzugeben,
                    die Zeile 12 auszufülle und nach der automatischen (und falschen) Berechnung,
                    die Werte manuell wieder zu überschreiben.


                    Sollte ich das vielleicht mal probieren?

                    Kommentar


                      #11
                      Was soll denn der Sinn davon sein? Du gibst die Miete auf die zwei Zeilen verteilt ein:

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Die beiden anderen Mieter in Zeile 9 und den Sohn in Zeile 12.

                      Kommentar


                        #12
                        [QUOTE=L. E. Fant;n394216]Was soll denn der Sinn davon sein? Du gibst die Miete auf die zwei Zeilen verteilt ein: Die beiden anderen Mieter in Zeile 9 und den Sohn in Zeile 12.

                        Antwort:
                        Ich habe versucht in Zeile 9 die NettoGESAMTmiete einzugeben und in Zeile 12 die gezahlte Nettomiete meines Sohnes.
                        Analog dann in Zeile 13 die Gesamtumlagen und in Zeile 14 die Umlage meines Sohnes.

                        Das bringt bei der Prüfung diese Fehler:
                        Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (1. Anlage V).
                        "Mögliche Fehlerquellen
                        Anlage V / 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (1. Eintrag) / Einkünfte aus dem bebauten Grundstück
                        2 - Einnahmen
                        3 - Ermittlung der Einkünfte"

                        Dann bin ich auf Zeile 21 und habe auf "Berechnen" gedrückt: es erscheint die Summe aus Zeile 9 + Zeile 12 + Zeile 13 + Zeile 14; also genau um die Bruttomiete meines Sohnes zu hoch.
                        Ich kann dann zwar Zeile 21 händisch überschreiben (und es wird in Zeile 23 dann korrekt gerechnet); der Fehler bleibt.

                        Daher sehe ich keine andere Möglichkeit, als in Zeile 9 die Summe der Nettomiete der anderen Mieter anzugeben und analog in den Zeilen 13 und 14 die Umlagen aufzuteilen.


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                          #13
                          als in Zeile 9 die Summe der Nettomiete der anderen Mieter anzugeben und analog in den Zeilen 13 und 14 die Umlagen aufzuteilen.
                          Aber genauso will das doch die Anleitung zur Anlage V auch haben. Erläuterungsbedürftig gegenüber dem Finanzamt ist doch nur, dass es sich

                          um die gleiche Wohnung handelt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            OK - vielen Dank!
                            So mache ich es; ich werde eh eine Detaillierung zur WG nachreichen.

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